Brand im Steinkohlenwerk »Martin Hoop« Zwickau
26. Oktober 1973
Information Nr. 1101/73 über einen Brand im Steinkohlenwerk »Martin Hoop« Zwickau am 21. Oktober 1973
Am 21.10.1973 wurde gegen 14.30 Uhr im dritten Revier des Steinkohlenwerkes »Martin Hoop« Zwickau eine Rauchentwicklung festgestellt.
Die sofort alarmierte Grubenwehr erkundete das Revier und stellte gegen 16.30 Uhr offenes Feuer im Bereich des Blindschachtes 61 fest. Die Brandbekämpfung unter Tage gestaltete sich äußert schwierig.
Trotz großer Anstrengungen brach gegen 21.00 Uhr der Blindschacht 61 zusammen.
Die im Schacht anwesenden Belegschaftsmitglieder des ersten bzw. dritten Reviers wurden nach Feststellung des Rauchabganges sofort abgezogen, sodass kein Personenschaden entstand.
Von der Grubenwehr wurden Branddämme gesetzt, um das Feuer zu ersticken.
Es wird mit einem täglichen Produktionsausfall von ca. 400 t Steinkohle gerechnet.
Nach Abschluss der Maßnahmen am Blindschacht 61 brach in der Nacht vom 22.10. zum 23.10.1973 über dem Blindschachtkopf das Feuer erneut durch und gefährdete den Querschlag 117.
Durch den konzentrierten Einsatz der Grubenwehr wurde das Feuer am Querschlagkreuz abgedämmt, d. h. ein provisorischer Branddamm gesetzt.
Danach entstanden keine Gefahrenmomente mehr. Gegenwärtig werden ordentliche Brandmauern gesetzt.
Die Reviere eins, drei und sechs sind gegenwärtig geräumt.
Die eingeleiteten Untersuchungen durch Experten der Obersten Bergbehörde und des MfS ergaben:
Das erste und dritte Revier im Steinkohlenwerk »Martin Hoop« waren in der Vergangenheit stets ein gefährdeter Bereich.
Die Kohle ist aufgrund ihrer brüchigen Struktur und unter dem Einfluss der bestehenden Gebirgsdruckverhältnisse in Verbindung mit der Diffusion vom Wetter selbstentzündlich. Bereits in der Vergangenheit kam es mehrfach zur Bildung von Glutnestern in der Firste.
Die Gefahr der Selbstentzündung erhöht sich bei starkem atmosphärischen Luftdruckabfall, wie er am 21.10.1973 aufgetreten war.
Andere Ursachen werden von den Experten nach dem gegenwärtigen Stand der Untersuchungen ausgeschlossen.
Die Untersuchungen werden fortgesetzt.