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Brandstiftung in der LPG Typ III Pinnow/Altentreptow

24. Mai 1973
Information Nr. 470/73 über eine vorsätzliche Brandstiftung in der LPG Typ III [Ort], [Kreis] Altentreptow, [Bezirk] Neubrandenburg, am 2. Mai 1973

Am 2.5.1973 brach gegen 20.50 Uhr in einer als Schafstall genutzten Scheune der LPG Typ III1 [Ort], [Kreis] Altentreptow, [Bezirk] Neubrandenburg, ein Brand aus.

Durch den Brand wurden 287 Schafe, 30 t Heu und 15 t Stroh vernichtet.

Der LPG entstand ein Sachschaden von 180 000 Mark.

Die gemeinsam durch die DVP und das MfS eingeleiteten Ermittlungen zur Aufklärung der Ursachen des Brandes ergaben, dass der Brand durch den [Passage mit schutzwürdigen Informationen nicht wiedergegeben] [Name 1, Vorname], geboren am [Tag, Monat] 1954, wohnhaft in [Ort], [Kreis] Altentreptow, Mitglied der FDJ, der DSF und des FDGB sowie der Freiwilligen Feuerwehr, vorsätzlich gelegt wurde.

[Name 1] verließ zu diesem Zeitpunkt kurzzeitig eine am 2.5.1973 stattfindende Veranstaltung (Trockenübung) der Freiwilligen Feuerwehr des Ortes und begab sich in die etwa 200 m entfernte Scheune. Dort warf er ein brennendes Streichholz in einen Heuhaufen und kehrte sofort in die Veranstaltung der Freiwilligen Feuerwehr zurück. Seine kurzzeitige Abwesenheit erklärte er mit Übelkeit.

Etwa zehn Minuten nach seiner Rückkehr wurde der Brand festgestellt. Bei der Bekämpfung des Brandes trat [Name 1] außerordentlich aktiv in Erscheinung.

Im Verlauf der bisherigen Untersuchungen gibt [Name 1] an, mit der Brandstiftung den Invalidenrentner [Name 2, Vorname], geboren am [Tag, Monat] 1933, der am 3.4.1973 in der gleichen LPG einen Scheunenbrand fahrlässig verursacht hatte, vom Verdacht der Brandstiftung entlasten zu wollen.

(Sachschaden dieses Scheunenbrandes 70 000 M; [Name 2] befindet sich zurzeit in Untersuchungshaft.)

Als weiteres Motiv dieser Handlungsweise wurde bisher festgestellt, dass [Name 1], der mit dem [Name 2] in einem Hause wohnt, an dessen Schuld zweifelte und über die erfolgte Inhaftierung verärgert war.

Aus Mitleid gegenüber dem [Name 2] habe er den Entschluss gefasst, die als Schafstall genutzte Scheune der LPG Typ III [Ort] durch Brandstiftung zu vernichten und ihn damit zu entlasten.

Bereits am 23.4.1973 hatte [Name 1] einen Versuch unternommen, in der genannten Scheune einen Brand zu legen. Dieser Brand konnte sich infolge des hohen Feuchtigkeitsgrades des gelagerten Heus (verursacht durch schadhafte Dachkonstruktion) nicht entwickeln.

Wegen dieses Misserfolges entschloss sich [Name 1] nach Schaffung eines entsprechenden Alibis zur nochmaligen Brandlegung.

Die Untersuchungen zum Persönlichkeitsbild des [Name 1] ergaben, dass er 1969 die achte Klasse der Polytechnischen Oberschule auf eigenen Wunsch verließ und anschließend den Beruf eines Agrotechnikers erlernte, wobei er auch den Teilabschluss der zehnten Klasse erreichte. In der LPG wird seine Einsatzbereitschaft und Arbeitsleistung gut eingeschätzt.

In der Vergangenheit leistete er in der Pionierorganisation bzw. im Rahmen der FDJ eine gute und aktive gesellschaftliche Arbeit.

Am 8.5.1972 wurde [Name 1] wegen unbefugten Benutzens von Kfz und Diebstahl von persönlichem Eigentum zu einem Freiheitsentzug für ein Jahr mit Bewährung verurteilt.

In den Nachtstunden des 8.3.1973 versuchte [Name 1] erneut, in die Konsum-Verkaufsstelle in [Ort] einzubrechen.

Durch das MfS wurde gegen [Name 1] ein Ermittlungsverfahren mit Haft gemäß § 185 – Brandstiftung2 – eingeleitet.

Begünstigend für das Gelingen der Brandstiftung durch den [Name 1] wirkten sich nach den bisherigen Untersuchungen die seitens der Verantwortlichen der LPG [Ort] geduldeten Mängel und Missstände auf dem Gebiet der Ordnung und Sicherheit aus, indem z. B. keine Verschlusssicherheit der Objekte und Anlagen gewährleistet ist, Unbefugte jederzeit – ohne entsprechende Kontrolle – die Objekte und Anlagen betreten können usw.

Die Untersuchungen zur allumfassenden Aufklärung der Ursachen, Motive und begünstigenden Bedingungen werden durch das MfS fortgesetzt.

  1. Zum nächsten Dokument Abwerbung eines Generaldirektors des VEB Carl Zeiss

    25. Mai 1973
    Information Nr. 474/73 über die versuchte Abwerbung des Generaldirektors der Gemischten Vertriebsgesellschaft des VEB Carl Zeiss in Frankreich, Genosse [Name]

  2. Zum vorherigen Dokument Ungesetzlicher Grenzübertritt durch Westberliner

    22. Mai 1973
    Information Nr. 466/73 über den ungesetzlichen Grenzübertritt Westberlin – DDR durch einen Westberliner Bürger am 19. Mai 1973