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Brandstiftungen in Luckow, Kreis Angermünde

28. Juni 1973
Information Nr. 572/73 über Brandstiftungen in der LPG Typ III [Ort], Kreis Angermünde, Bezirk Frankfurt (Oder), in der Zeit vom 15. Mai 1973 bis 15. Juni 1973

In der Zeit vom 15.5.1973 bis 15.6.1973 brachen in der LPG Typ III1 [Ort], Kreis Angermünde insgesamt vier Brände aus.

Dazu im Einzelnen:

Am 5. Mai 1973, gegen 22.15 Uhr, brannte eine Fachwerkscheune (50 dt Stroh gelagert) nieder, wodurch ein Schaden von 5 000 M entstand.

Bei einem Brand einer massiven Scheune am 25.5.1973 gegen 14.30 Uhr entstand ein Sachschaden von 13 000 M. Es verbrannten 200 dt Stroh, ein Elektromotor und eine Häckselmaschine.

Am 15. Juni 1973, gegen 22.10 Uhr, wurde ein brennender Strohballen in der Kellerluke eines Stalles vorgefunden. Durch sofortige Löscharbeiten konnte ein Schadensfall verhütet werden.

Am gleichen Tage, gegen 22.30 Uhr, wurde in einem nahe gelegenen Stall erneut ein Feuer festgestellt. In diesem befanden sich 50 einjährige Bullenkälber. Durch den Brand wurde das Stallgebäude stark beschädigt. 49 Bullenkälber konnten gerettet werden. (Sachschaden 14 000 M)

Die durch das MfS in Verbindung mit der Deutschen Volkspolizei geführten Untersuchungen ergaben, dass die Brände von dem [Name, Vorname], geboren [Tag, Monat] 27.6.1956 in [Ort], wohnhaft [Ort], Kreis Angermünde, ohne Beruf, tätig als Viehpfleger in der LPG [Ort] vorsätzlich gelegt wurden. (Er will jedoch nur die Brände am 15.5. und 15.6.1973 gelegt haben, obwohl alle Indizien darauf hinweisen, dass er auch als Täter für die anderen Brandstiftungen infrage kommt.)

Nach den bisher herausgearbeiteten Motiven hat [Name] die Brände aus Geltungsbedürfnis gelegt, um sich bei den Löscharbeiten »auszuzeichnen«. Tatsächlich beteiligte er sich auch äußerst aktiv bei der Bekämpfung der Brände.

Bei dem [Name] handelt es sich um einen asozialen Jugendlichen mit geringem Bildungsgrad. Er besuchte eine Sonderschule nur bis zur fünften Klasse. Seine Mutter geht keiner geregelten Arbeit nach.

Etwa drei Wochen vor der ersten Brandstiftung wurde [Name] Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr.

Gegen [Name] wurde ein Ermittlungsverfahren mit Haft gemäß § 185 StGB – Brandstiftung2 – eingeleitet.

Die Untersuchungen zur umfassenden Aufklärung und Beweisführung bezüglich der anderen Brandstiftungen, der damit im Zusammenhang stehenden weiteren Ursachen, Motive und begünstigenden Bedingungen werden fortgesetzt.

  1. Zum nächsten Dokument verhinderte Ausschleusung eines DDR-Bürgers in die BRD

    28. Juni 1973
    Information Nr. 598/73 über die Verhinderung der Ausschleusung eines DDR-Bürgers in die BRD am 22. Juni 1973

  2. Zum vorherigen Dokument Ungesetzlicher Grenzübertritt eines Hauptabteilungsleiters

    28. Juni 1973
    Information Nr. 570/73 über vermutlichen ungesetzlichen Grenzübertritt des Prof. Dr. rer. nat. habil. Karras vom Kombinat Robotron Dresden