Einnahmen aus verbindlichem Mindestumtausch seit 15.11.1973
20. November 1973
Information Nr. 1195/73 über die Entwicklung der Einnahmen aus dem verbindlichen Mindestumtausch seit Inkrafttreten der Neuregelungen am 15. November 1973
Für die Zeit vom 15. bis 18. November 1973 ist folgendes Ergebnis der Einnahmen aus dem verbindlichen Mindestumtausch bei der Einreise von Personen mit ständigem Wohnsitz in nichtsozialistischen Staaten und in Westberlin zum Tagesaufenthalt bzw. Aufenthalt für zwei Tage in die Hauptstadt der DDR festzustellen:1
Gesamteinnahme davon entfallen auf | 402 550 Valutamark |
|---|---|
Einwohner von Berlin (West) | 286 346 Valutamark |
Bürger anderer nichtsozialistischer Staaten | 116 204 Valutamark |
(Die Einnahmen aus der Einreise von Personen mit ständigem Wohnsitz Berlin (West) betreffen sowohl den Tagesaufenthalt als auch die besuchsweise Einreise für zwei Tage.
Die Einnahmen aus der Einreise von Bürgern nichtsozialistischer Staaten betreffen ausschließlich den Tagesaufenthalt.)
In Gegenüberstellung zum vergleichbaren Zeitraum vom 1. bis 4. November 1973 ist ein Rückgang der Gesamteinnahmen um 5 741,50 Valutamark (das entspricht 1,2 %) festzustellen, der sich aus einem Rückgang der Einnahmen aus dem verbindlichen Mindestumtausch bei der Einreise von Bürgern anderer nichtsozialistischer Staaten um 63 929 Valutamark sowie einem Anstieg des verbindlichen Mindestumtausches aus der Einreise von Personen mit ständigem Wohnsitz in Berlin (West) um 58 187,50 Valutamark zusammensetzt.
Dazu folgende Übersicht zu den Einnahmen aus dem verbindlichen Mindestumtausch im Vergleichszeitraum vom 1. bis 4. November 1973:
Gesamteinnahme davon entfallen auf | 408 291,50 Valutamark |
|---|---|
Einwohner von Berlin (West) | 228 158,50 Valutamark |
Bürger anderer nichtsozialistischer Staaten | 180 133,00 Valutamark |