Ergänzung zu Einnahmen aus verbindlichem Mindestumtausch
23. November 1973
Information Nr. 1205/73 über die Entwicklung der Einnahmen aus dem verbindlichen Mindestumtausch seit Inkrafttreten der Neuregelung am 15. November 1973
In Ergänzung der Information Nr. 1195/73 vom 20.11.1973 ist für die Zeit vom 15. bis 18. November 1973 folgendes Ergebnis der Einnahmen aus dem verbindlichen Mindestumtausch bei der Einreise von Bürgern der BRD zum Tagesaufenthalt in grenznahe Gebiete der DDR sowie von Personen mit ständigem Wohnsitz in Berlin (West) bei der Einreise in die DDR (über die Grenzübergangsstellen des Bezirkes Potsdam) zu verzeichnen:1
Gesamteinnahmen davon entfallen auf | 171 030 Valutamark |
|---|---|
Einwohner von Berlin (West) | 90 270 Valutamark |
Bürger der BRD | 80 760 Valutamark |
In Gegenüberstellung zum vergleichbaren Zeitraum vom 1. bis 4. November 1973 ist bei den Einnahmen aus der Einreise von Personen mit ständigem Wohnsitz in Berlin (West) eine Erhöhung um 29 180 Valutamark und bei Einnahmen aus Einreisen zum Tagesaufenthalt in grenznahe Gebiete ein Rückgang von 11 440 Valutamark festzustellen.
Dazu folgende Übersicht zu den Einnahmen aus dem verbindlichen Mindestumtausch im Vergleichszeitraum vom 1. bis 4. November 1973:
Gesamteinnahmen davon entfallen auf | 153 290 Valutamark |
|---|---|
Einwohner von Berlin (West) | 61 090 Valutamark |
Bürger der BRD | 92 200 Valutamark |