Ergänzung zur Festnahme eines Schrankenwärters
20. August 1973
Information Nr. 828/73 über die widerrechtliche Festnahme eines Schrankenwärters des Bahnhofs Berlin-Marienfelde durch zwei Angehörige der Westberliner Schutzpolizei
Am 16.8.1973, gegen 0.55 Uhr, erschienen zwei Westberliner Schutzpolizisten des Reviers 207, Funkwagen I 27, bei der Aufsicht des Bahnhofs Berlin-Marienfelde und teilten unter Berufung auf eine aus der Gaststätte »Pußtagrill«, Großbeerenstraße, erhalten zu habenden Information mit, dass der Wärter des Schrankenpostens 9 sich während seines Dienstes mehrfach in der o. a. Gaststätte aufgehalten und dort Alkohol zu sich genommen habe.1
Dem gegen 2.00 Uhr am Schrankenposten eingetroffenen Dienstvorsteher [Name 1] erklärten die Westberliner Schutzpolizisten, dass sie Anweisung haben, den Schrankenwärter vorläufig festzunehmen und diesen einer Blutalkoholuntersuchung zuzuführen.
[Name 1] legte gegen diese widerrechtliche Handlung unter Hinweis darauf, dass dies einen Eingriff in die innerdienstlichen Belange der Deutschen Reichsbahn darstellt, Protest ein.
Gegen 2.10 Uhr wurde der Wärter des Schrankenpostens neun mit dem Funkwagen I 27 abtransportiert. Er meldete sich gegen 5.00 Uhr beim Dienstvorsteher [Name 1] zurück und erklärte, sich zwecks Blutalkoholuntersuchung in einem Labor in Steglitz, Drakestraße, aufgehalten zu haben. Das Ergebnis dieser Untersuchung ist ihm nicht bekannt.
Die bisherigen Untersuchungen ergaben, dass der Wärter des Schrankenpostens 9, [Name 2, Vorname], geboren am [Tag, Monat] 1951 in Ducherow, wohnhaft Berlin (West) 21, [Straße, Nr.], am 15.8.1973, gegen 17.00 Uhr, zwei halbe Liter Bier getrunken hat. Er begann seinen Dienst um 22.00 Uhr. Nach Dienstantritt hielt er sich dreimal in der o. a. Gaststätte auf, ohne dass er Alkohol zu sich nahm.
Der Dienstvorsteher [Name 1] schätzt ein, dass [Name 2] zwar noch leicht nach Alkohol roch, jedoch keine äußeren Anzeichen einer Alkoholbeeinflussung bemerkbar waren. [Name 2] führte seine Handlungen sicher aus und gab auf Fragen klare Antworten.
[Name 2] vermutet, dass ein Gast der o. a. Gaststätte, den er aus der Vergangenheit kennt, und von dem er weiß, dass er eine negative Einstellung zur Deutschen Reichsbahn hat, in dieser Sache bei der Westberliner Polizei angerufen habe.