Falschmeldung der DPA zu Grenzübertritt
20. August 1973
Information Nr. 833/73 über eine Falschmeldung der westdeutschen Nachrichtenagentur DPA zu einem Vorkommnis an der Staatsgrenze DDR/BRD am 18. September 1973
Am 18.8.1973 verbreitete DPA die Meldung, dass »… in der Nacht zum Sonnabend ein DDR-Bürger bei einem missglückten Fluchtversuch über die Zonengrenze bei Ratzeburg (Kreis Lauenburg) verletzt worden sei«.1
Unter Berufung auf Beobachtungen des BRD-Zollgrenzdienstes Lübeck wird behauptet, dass »… der Flüchtling beim Überklettern des Metallgitterzaunes einen der Schussapparate ausgelöst habe …, sich in den Kfz-Sperrgraben geschleppt hätte und erst nach einer Stunde von der DDR-Grenztruppe gefunden« worden sei.2
Die sofort eingeleiteten Überprüfungen durch das MfS ergaben, dass im betreffenden Grenzabschnitt kein Versuch des ungesetzlichen Grenzübertrittes nach der BRD unternommen und kein DDR-Bürger verletzt wurde.
Festgestellt wurde, dass am 17.8.1973, gegen 22.20 Uhr, im Grenzabschnitt Gadebusch, an der Grenzsäule 128, durch ein Reh eine Minendetonation ausgelöst wurde. Der Kadaver wurde gegen 23.30 Uhr durch Angehörige der Grenztruppen der NVA geborgen und abtransportiert.
Die am 18.8.1973 verbreitete DPA-Meldung ist eindeutig eine Zweck- und Falschmeldung, die nur dazu angetan sein kann, den Prozess der Entspannung und Normalisierung zu stören und der Weltöffentlichkeit einen Zustand ständiger Unruhe und Unsicherheit an der Staatsgrenze zwischen der DDR und der BRD zu suggerieren.
Es ist in diesem Zusammenhang bezeichnend, dass sich der BRD-Minister für sogenannte innerdeutsche Beziehungen, Franke,3 erneut dazu verwendet, einer Falschmeldung Glauben zu schenken und das »Vorkommnis« benutzt, um gegen die Grenzsicherungsmaßnahmen der DDR zu protestieren.
Es wird vorgeschlagen, die Möglichkeiten einer publizistischen Auswertung dieser Falschmeldung zu überprüfen.