Feindliche Aktivitäten im Industriezweig Leichtchemie
2. April 1973
Information Nr. 243/73 über aufgedeckte feindliche Aktivitäten im Industriezweig Leichtchemie
Durch das MfS werden gegen die Personen Kutzner, Hans,1 geboren [Tag, Monat] 1906, wohnhaft 116 Berlin, [Straße, Nr.], ehemaliger Generaldirektor der VVB Leichtchemie, Mitglied der SED, [Name, Vorname], geboren [Tag, Monat] 1928, wohnhaft 117 Berlin, [Straße, Nr.], ehemaliger Sonderbeauftragter des Generaldirektors der VVB Leichtchemie, Mitglied der SED, und Wolf, Fritz,2 geboren [Tag, Monat] 1912, wohnhaft Magdeburg, [Straße, Nr.], ehemaliger Direktor der DHZ Chemie, Niederlassung Magdeburg Fettderivate, Mitglied der SED, wegen dringenden Verdachts begangener Straftaten gegen die Volkswirtschaft der DDR Ermittlungsverfahren mit Haft durchgeführt.
Die Handlungen der Beschuldigten, die arbeitsteilig als Gruppe handelten, verfolgten nach bisher vorliegenden Untersuchungsergebnissen das Ziel,
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die Volkswirtschaft der DDR zu schädigen,
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die Integration der Leichtchemie im RGW zu hintertreiben,
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die Abhängigkeit von kapitalistischen Wirtschaftsunternehmen zu verstärken und
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sich selbst in erheblichem Maße zu bereichern.
Zur Verwirklichung dieser Zielstellung unterhielten die Beschuldigten seit Jahren inoffizielle Verbindungen zu Vertretern der Monopolgruppen Henkel AG & Co, Düsseldorf,3 Unilever, Rotterdam4 sowie der Firmen Schmidt u. Hagen/BRD5 und Jahres Fabrikker/Norwegen,6 deren erklärtes Bestreben darin besteht, die planmäßige Entwicklung einer leistungsfähigen Leichtchemie der DDR zu verhindern.
Die Beschuldigten verursachten durch ihre der Verwirklichung dieser Ziele westlicher Unternehmen dienende Handlungsweise – soweit zum gegenwärtigen Zeitpunkt nachweisbar – seit 1966 einen unmittelbaren Schaden von jährlich fünf Millionen Valutamark. Über den eingetretenen volkswirtschaftlichen Gesamtschaden können gegenwärtig noch keine Angaben gemacht werden.
(Bei den Konzernen Henkel und Unilever handelt es sich um die beiden wichtigsten Waschmittelkonzerne Westeuropas. Sie sind bestrebt, diese Monopolstellung insbesondere dadurch auszubauen, indem sie ständig neue Rohstoffquellen für Tierkörperfette für sich sichern.
Aus den Tierkörperfetten werden u. a. Produkte wie Olein, Glycerin und Stearin gewonnen, die als Rohstoffe für die Waschmittelproduktion und die Produktion von Textilhilfsmitteln usw. unentbehrlich und auf dem Weltmarkt sehr knapp sind.)
Die Untersuchungen des MfS, die noch nicht abgeschlossen sind, lassen über die Tätigkeit der Beschuldigten sowie über die der kapitalistischen Unternehmen, in deren Auftrag sie handelten, bisher folgende Einschätzung zu:
Um ihre Zielstellung zu verwirklichen, waren vorgenannte Unternehmen – in erster Linie jedoch die Konzerne Henkel und Unilever – stark an der Erhaltung und Erweiterung der in der DDR vorhandenen Rohstoffquellen, insbesondere bei Tierkörperfetten, interessiert, weil sie durch den billigen Bezug von Rohstoffen aus der DDR einerseits und den teuren Rückkauf der veredelten Rohstoffe durch die DDR praktisch doppelten Profit erzielten.
Die Grundkonzeption des Unilever-Konzerns zur gezielten Störung der planmäßigen Entwicklung der Leichtchemie der DDR bestand z. B. in Folgendem:
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Aufrechterhaltung der in der DDR vorhandenen Disproportionen zwischen Aufkommen und Verarbeitungskapazität bei Tierkörperfetten zur langfristigen Sicherung dieses wichtigen Rohstoffes für den Konzern,
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Erhaltung der Abhängigkeit der DDR-Chemie beim Bezug von aus Tierkörperfetten gewonnenen Produkten,
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Degradierung der Fettwirtschaft der DDR zum Lagerhalter für den Konzern und damit Sicherung preislicher Vorteile durch Spekulation entsprechend der jeweiligen Konjunkturlage,
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Verlagerung gewinnseitig unlukrativer Produktion für den Konzern in die DDR und damit Bindung von Produktionskapazitäten volkseigener Betriebe,
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Herauslösung der Fettwirtschaft aus der Zusammenarbeit innerhalb des RGW7 zur Erschließung weiterer Rohstoffquellen für den Konzern in sozialistischen Ländern.
Zur Realisierung dieser Zielstellung nutzte der Unilever-Konzern die feindliche Grundeinstellung der Beschuldigten. Darüber hinaus gelang es ihm, eben mithilfe dieser, den Henkel-Konzern aus dem »DDR-Geschäft« zu verdrängen.
(Nach der Inhaftierung der Beschuldigten sind Beziehungen zum Henkel-Konzern zu ökonomisch günstigeren Bedingungen für die DDR-Seite wieder aufgenommen worden.)
Bei kommerziellen Kontakten und insbesondere bei illegalen Beratungen anlässlich Leipziger Messen oder in der Hauptstadt der DDR erkannten Vertreter des Unilever-Konzerns, dass die Beschuldigten aufgrund ihrer feindlichen Einstellung zur gesellschaftlichen Entwicklung der DDR, ihrer Stellung und Funktion in der Volkswirtschaft sowie ihrer charakterlichen und moralischen Schwächen für die Durchsetzung ihrer Konzeption geeignet waren:
Kutzner, der von 1937 bis 1945 als Vertreter für den Henkel-Konzern arbeitete, bot nach 1945 Henkel erneut seine Dienste an, da er sich nach wie vor mit den Interessen dieses Unternehmens identifizierte. Unter diesem Aspekt nahm er auch eine Tätigkeit im ehemaligen Henkel-Betrieb, dem Waschmittelwerk Genthin, auf, wo er bis 1950 beschäftigt war.
Dort begann Kutzner systematisch, ehemalige verantwortliche Mitarbeiter des Henkel-Konzerns und andere gescheiterte Existenzen um sich zu scharen.
Zur Tarnung seiner feindlichen Einstellung trat er 1946 in die SED ein. Seine Lebensweise war kleinbürgerlich, unmoralisch und außerdem war er korrupt.
Kutzner war stets bemüht, Vorgesetzten und Persönlichkeiten des gesellschaftlichen Lebens gegenüber als korrekt zu erscheinen und sie über seine feindliche Einstellung zu täuschen. In seinem Verantwortungsbereich trat Kutzner despotisch auf. Ihm unbequeme Kader verdrängte er aus Leitungsfunktionen.
[Name], der aus einer Arbeiterfamilie stammt, trat 1945 der KPD bei. Er musste häufig wegen Diebstahls, Unterschlagungen, Verstößen gegen betriebliche Weisungen usw. die Arbeitsstellen wechseln und nutzte seine spätere Tätigkeit in den verschiedensten Außenhandelsunternehmen, wo er als versierte Kraft galt, dazu aus, sich persönlich zu bereichern. Er ließ sich im großen Umfange von kapitalistischen Firmen korrumpieren und schädigte dafür die Volkswirtschaft der DDR. So errichtete er z. B. mit Schmiergeldern des Konzerns in Westdeutschland eine Firma, die später sogar als Vertreterfirma der VVB Leichtchemie in Westdeutschland fungierte.
Sein Lebenswandel war unmoralisch und seine Einstellung pro westlich.
Wolf, bei dem sich nach und nach eine feindliche Einstellung zur DDR entwickelt hatte, war insbesondere bestrebt, sich als Fachmann für die Fettwirtschaft Geltung zu verschaffen. Er war ein fanatischer Anhänger der SPD- und Schumacher8-Linie9 und unterhielt zeitweilig auch Verbindung zum SPD-Ostbüro. Sein Lebenswandel war unmoralisch. Auch W. war für Korruption durch kapitalistische Geschäftspartner äußerst anfällig.
Mit der Durchsetzung der die Fettwirtschaft der DDR schädigenden Konzeption des Unilever-Konzerns wurde [Name] beauftragt, nachdem er von Konzernvertretern entsprechend aufgeklärt, systematisch korrumpiert und auch politisch-ideologisch entsprechend feindlich beeinflusst worden war.
Diese Konzeption entsprach nicht nur [Name] grundsätzlich feindlicher Einstellung zur DDR, seinen Vorstellungen von einer der kapitalistischen Marktwirtschaft angeglichenen Wirtschaftsform und seinem Bestreben, die Volkswirtschaft der DDR zu schädigen. Mit dieser Konzeption identifizierten sich aufgrund ihrer feindlichen Einstellung und aus persönlichen Bereicherungsgründen heraus auch Kutzner und Wolf, nachdem sie von [Name], dem diese Umstände bekannt waren und der zur Durchsetzung der Unilever-Konzeption allein nicht in der Lage war, entsprechend eingeweiht worden waren.
Begünstigend für das Vorgehen des [Name] wirkte sich auch der Umstand aus, dass er mit Kutzner und Wolf bereits gemeinsame Kontakte zu Konzernvertretern unterhielt.
Nachdem Kutzner durch [Name] in relativ kurzer Zeit so weit korrumpiert worden war, dass er faktisch in ein Abhängigkeitsverhältnis geriet, war er nicht länger daran interessiert, die bisher durchgeführten Lohnveredlungsgeschäfte mit Tierkörperfetten zum Vorteil für Henkel fortzusetzen. Er schwenkte vielmehr voll auf die Unilever-Konzeption um und setzte diese in der Folgezeit aktiv mit durch.
Der Beschuldigte [Name], der Außenhandelsexperte war, erkannte zum Beispiel die Möglichkeit, die Unilever-Konzeption vor allem über die Durchführung von außerplanmäßigen Sondergeschäften durchzusetzen.
Kutzner als Generaldirektor schaffte die organisatorischen Voraussetzungen für diese Sondergeschäfte und täuschte bewusst leitende Staats- und Wirtschaftsfunktionäre der DDR über die tatsächliche Situation auf dem Gebiet der Fettwirtschaft sowie die Entwicklung dieses Industriezweiges und missbrauchte das in ihn gesetzte Vertrauen.
Unter dem Vorwand, angeblich Sonderaufgaben für die Partei- und Staatsführung lösen zu müssen, entzog sich Kutzner allen Kritiken an seiner Person.
Im Zusammenhang mit den strafbaren Handlungen deckte Kutzner nicht nur die Manipulationen des [Name], sondern spornte diesen zur Verstärkung seiner Aktivitäten an.
Wolf als Fachmann auf dem Gebiet der Fettwirtschaft betrieb und erweiterte systematisch die Erfassung der Tierkörperfette in der DDR und schuf somit die materielle Basis für die gegen die Volkswirtschaft der DDR gerichteten Handlungen der Beschuldigten.
Wegen seiner spezifischen Fachkenntnisse und langjährigen Kontakte zu Vertretern kapitalistischer Firmen der Fettwirtschaft war er für die Gruppe bei der Organisierung dieser Handlungen unentbehrlich.
Darüber hinaus organisierte er im Auftrage [Name] entsprechende Lagermöglichkeiten innerhalb der DDR, damit die Tierkörperfette nach Bedarf der Unilever-Vertreter-Firmen abrufbereit vorhanden waren.
Damit wurde der in der DDR vorhandene Rohstoff ein Spekulationsobjekt für den kapitalistischen Konzern.
Wie die Untersuchung ergab, wurde die von Wolf geleitete DHZ Chemie, Niederlassung Magdeburg Fettderivate durch Kutzner ausschließlich für die Organisierung und Durchführung der verbrecherischen Tätigkeit aufrechterhalten.
Bei der Durchkreuzung der planmäßigen Entwicklung des Industriezweiges Leichtchemie der DDR wandten die Beschuldigten folgende Mittel und Methoden an:
Unter Berufung auf Beschlüsse zur planmäßigen Steigerung der Exporte forderte Kutzner über [Name] Betriebe des Industriezweiges der VVB Leichtchemie auf, Produkte für die außerplanmäßigen Exporte im Rahmen der Sondergeschäfte zur Verfügung zu stellen. Betriebsleiter, die auf diese Forderungen nicht eingingen, wurden unter Druck gesetzt (z. B. durch Verweigerung notwendiger Investitionen).
Zur Abdeckung der ausschließlichen Geschäftstätigkeit mit dem Unilever-Konzern wurden die Sondergeschäfte export- und importseitig über mehrere kleine westdeutsche konzernabhängige Betriebe abgewickelt, wobei einige Unternehmen als Tarnfirmen gegründet wurden.
Als Schlüsselfigur setzte der Konzern den Vertreter einer norwegischen Firma ein, der in der DDR gut eingeführt und als seriöser Geschäftsmann bekannt war.
Als Gegenleistung für die Durchsetzung der feindlichen Konzeption durch die Gruppe wurden die Beschuldigten mit ca. 750 TM korrumpiert.
Die einzelnen Geschäfte wurden mit den kapitalistischen Partnern konspirativ vorbereitet. Das zuständige Außenhandelsunternehmen wurde über die bereits erfolgten Absprachen getäuscht, die offiziellen Verhandlungen und Geschäftsabschlüsse erfolgten nur zum Schein, sodass der Außenhandel praktisch ausgeschaltet wurde.
Auf diese Weise war es möglich, dem Konzern und den von ihm abhängigen Firmen insbesondere durch sogenannte Sondergeschäfte mit den Tierkörperfettexporten und den Fettderivatenimporten doppelten Profit zu sichern.
Das geschah, indem 50 % des ca. 24 000 t betragenden Jahresaufkommens der DDR an Tierkörperfetten als Überplanproduktion deklariert und mit einem Valutaverlust von 550 DM pro Tonne an den Unilever-Konzern und von ihm abhängige Firmen verkauft wurden.
Mit diesen exportierten Mengen wurden Fettderivate erzeugt, die die DDR zur Schließung von Rohstofflücken für über 10 Mio. DM vom Unilever-Konzern wieder importieren musste.
Hinzu kommt noch, dass dem Konzern auf Kosten der DDR ein weiterer Gewinn dadurch entstand, indem bei nachträglichen Vertragsänderungen die Preise, die Liefertermine und andere Spezifikationen zum Nachteil der DDR geändert wurden.
Der Konzern konnte somit auf Kosten der DDR alle Schwankungen des Weltmarktes bei diesen Produkten – es handelt sich um sekundäre tierische Rohstoffe mit relativ hohen Preisschwankungen – für sich günstig ausnutzen.
Zur Gewährleistung ständig abrufbereiter Fettmengen erfolgte, organisiert durch Kutzner und Wolf, die Lagerhaltung zulasten der DDR. Lagerkosten wurden dem Konzern nicht berechnet.
Die planmäßige Sicherung der DDR-Rohstoffquellen bei Tierkörperfetten für den Unilever-Konzern erfolgte dadurch, indem die auf diesem Gebiet in der DDR vorhandene Disproportion zwischen hohem Aufkommen und niedriger Verarbeitungskapazität von den Beschuldigten bewusst aufrechterhalten wurde, indem insbesondere immer auf fehlende Baukapazitäten verwiesen wurde. Dabei hätten in Anbetracht der hohen – wenn auch unrechtmäßigen – Devisenerlöse der VVB Leichtchemie durchaus Möglichkeiten bestanden, mithilfe außerplanmäßiger Investitionen die vorhandene Disproportion nach und nach zu beseitigen.
Da das Fettaufkommen der DDR nicht unbegrenzt gesteigert werden kann, suchten die Beschuldigten in Realisierung der Konzern-Konzeption nach Möglichkeiten, in einigen RGW-Ländern Tierkörperfette zu erschließen und sie dem Konzern zugänglich zu machen.
Durch das MfS wurden jedoch die anderen sozialistischen Länder informiert, um diese Machenschaften zu verhindern. Weiterhin wurde die Zwischenschaltung eines Unilever-Vertreters beim Handel mit Fettprodukten zwischen der DDR und der ČSSR sowie der UVR unterbunden.
Das von den Beschuldigten im Interesse des Unilever-Konzerns durchgeführte Lohnveredlungsgeschäft, praktisch eine Auslagerung der für den Konzern unrentablen Produktion, bei dem im VEB »Patina« Halle10 auf Unilever-Maschinen mit Beistellung von Unilever-Rohstoffen Sunlight-Seife für die Firma Vlemtex/Holland11 hergestellt wurde, war mit ökonomischen Nachteilen für den VEB »Patina« und damit die DDR-Leichtchemie in Höhe von 2,5 Mio. Mark verbunden.
So wurde bei Vertragsabschluss über diese sogenannte Sondergeschäftstätigkeit mit der Firma Vlemtex/Holland die Vertragsstrafenklausel gestrichen, wodurch diese Firma bei unkontinuierlicher Abnahme der vertraglich festgelegten Mengen in keiner Weise regresspflichtig gemacht werden konnte.
Der VEB »Patina« Halle wurde dadurch praktisch zum Lagerhalter für nicht bzw. nur schwer absetzbare Seifenmengen, da auch die Lagerkosten vom Produktionsbetrieb getragen werden mussten. Obgleich seitens des VEB »Patina« Halle bereits 1970 die Forderung gestellt wurde, den Vertrag zu stornieren, setzten sich insbesondere Kutzner und [Name] unter Missbrauch ihrer Funktion und ungeachtet des bereits entstandenen erheblichen Schadens für das Fortbestehen desselben ein.
Bereits im Stadium der Ermittlungsarbeiten des MfS konnten die strafbaren Handlungen der Gruppe weitgehend eingeschränkt werden. So wurden im Zusammenwirken mit dem Ministerium für Außenwirtschaft und dem Ministerium für Chemische Industrie Maßnahmen eingeleitet, um den Konzerneinfluss wirksam zurückzudrängen:
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In Auswertung erster Untersuchungsergebnisse wurde dem Ministerium für Chemische Industrie die Auflösung der DHZ Chemie, Niederlassung Magdeburg Fettderivate und die Überleitung der Funktion der DHZ in den VEB Waschmittelwerke Genthin empfohlen.
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Die Exporte von Tierkörperfetten wurden schrittweise in die normale Außenwirtschaftstätigkeit der VVB Leichtchemie überführt.
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Durch verstärkte Kontrolltätigkeit des Ministeriums für Chemische Industrie im Bereich der Außenwirtschaft wurden die Sondergeschäfte der chemischen Industrie zugunsten der planmäßigen Export-Import-Koordinierung des Außenhandels eingeschränkt.
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Weitere vorbeugende Maßnahmen zur Durchsetzung der Sicherheit und Ordnung bei den Außenwirtschaftsbeziehungen im Bereich der chemischen Industrie werden auf der Grundlage der neuen Untersuchungsergebnisse über die zuständigen staatlichen Leiter laufend veranlasst.