Festnahme auf dem Flughafen Berlin-Schönefeld
[ohne Datum]
Information Nr. 972/73 über die Festnahme von zwei Arabern auf dem Zentralflughafen Berlin-Schönefeld am 20. September 1973
Am 20.9.1973, gegen 9.00 Uhr, wurden die Araber [Name 1, Vorname], geboren 1948 in Beirut, Student an der Ingenieurschule Beirut, wohnhaft Beirut-Chamasthan1 und [Name 2, Vorname], geboren 1950 in Djoume/Palästina,2 tätig als Zimmermann in Beirut, wohnhaft Beirut, [Straße, Nr.], festgenommen und gegen sie wegen des Verdachts des unbefugten Waffen- und Sprengmittelbesitzes gemäß § 206 StGB3 sowie Urkundenfälschung gemäß § 240 StGB4 Ermittlungsverfahren eingeleitet und auf gleicher Rechtsgrundlage Haftbefehle erwirkt.
[Name 1] und [Name 2] waren am 19.9.1973 aus Damaskus kommend mit einer planmäßigen Maschine der Interflug eingereist und beabsichtigten, am 20.9.1973 ebenfalls mit einer planmäßigen Maschine der Interflug nach Belgrad weiterzureisen.
Seitens der Grenzkontrollorgane wurde festgestellt, dass [Name 2] im Handgepäck versteckt eine beschussfähige belgische Armeepistole und drei gefüllte Magazine mitführte, während [Name 1] in einem gleichartigen Versteck zwei Handgranaten und Zünder bei sich hatte.
Die in ihrem Besitz befindlichen libanesischen Reisepässe sind nach den bisherigen Untersuchungen gefälscht.
Die Untersuchungen zur Aufklärung und Identifizierung der Personen und aller im Zusammenhang mit dem ungesetzlichen Waffen- und Sprengmittelbesitz stehenden Probleme werden durch das MfS fortgesetzt.
Da gegenwärtig die Identität dieser Personen noch nicht zweifelsfrei geklärt ist, sollte vorerst, bis zur Aufklärung des tatsächlichen Heimatlandes, von einer Informierung der entsprechenden diplomatischen Vertretungen Abstand genommen werden.