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Festnahme ausländischer Staatsbürger wegen Ausschleusung

13. August 1973
Information Nr. 805/73 über die Festnahme ausländischer Staatsbürger wegen Verbrechen gegen die Deutsche Demokratische Republik

Am 12.8.1973, gegen 23.00 Uhr, wurde an der Grenzübergangsstelle Berlin Friedrich-/Zimmerstraße der Angehörige der Botschaft der Republik Guinea in der DDR [Name 1, Vorname], geboren [Tag, Monat] 1948 in Kindia/Guinea, wohnhaft Berlin-Prenzlauer Berg, [Straße, Nr.], Beruf Koch, tätig als Koch in der Botschaft der Republik Guinea in der DDR (Dienstpass der Republik Guinea Nr. 072/71, Ausweis des MfAA der DDR für Mitarbeiter von Botschaften, Nr. 03884) bei dem Versuch, unter Missbrauch seines diplomatischen Status (Zollkontrollbefreiung)1, ein Arztehepaar der DDR mit seinem Kind, im Kofferraum des von ihm geführten Kfz versteckt, nach Westberlin auszuschleusen, festgenommen.

Am 13.8.1973, gegen 8.00 Uhr, erfolgte an der gleichen Grenzübergangsstelle beim Versuch der Ausreise nach Westberlin die Festnahme des in diese Schleusungsaktion einbezogenen und vermutlich als Kurier tätigen Bürgers der Republik Mali, [Name 2, Vorname], geboren [Tag, Monat] 1943 in Diré, wohnhaft Berlin (West) Halensee, [Straße, Nr.], Beruf Diplom-Sportlehrer, zuletzt ohne Beschäftigung (Reisepass der Republik Mali, Nr. 051741/1631/71, ausgestellt in Bamako).

Gegen [Name 1] und [Name 2] wurden gemäß § 105 (staatsfeindlicher Menschenhandel)2 und gegen die zur Ausschleusung vorgesehenen DDR-Bürger gemäß §§ 1003 und 213 (staatsfeindliche Verbindungsaufnahme und versuchter ungesetzlicher Grenzübertritt)4 Ermittlungsverfahren eingeleitet und auf der gleichen Rechtsgrundlage Haftbefehle erlassen.

Das Kind (vier Jahre) wurde zwischenzeitlich an die in der DDR lebenden Großeltern übergeben.

Die bisherigen Untersuchungen des MfS ergaben, dass das Arztehepaar mit Unterstützung seiner in der BRD und Westberlin wohnhaften Verwandten Verbindung zu einer Menschenhändlerorganisation5 aufnahm, die ihnen von ihren Verwandten als »erfahrene, konspirativ und gewerbsmäßig arbeitende Organisation« empfohlen wurde.

Entsprechend den getroffenen Vereinbarungen wurden die DDR-Bürger am 12.8.1973 in der Hauptstadt der DDR von dem [Name 2] in das Schleusungsfahrzeug, in welchem sich auch [Name 1] befand, aufgenommen und in der Folgezeit im Kofferraum versteckt.

[Name 2] verließ danach das Kfz, während [Name 1] die Ausschleusung über die Grenzübergangsstelle Friedrich-/Zimmerstraße versuchte.

[Name 1] weigerte sich zunächst, seinen Pkw der Zollkontrolle unterziehen zu lassen und leistete gegenüber den Kontrollkräften tätlichen Widerstand, der mit einfacher Gewalt gebrochen werden musste.

In der bisherigen Untersuchung gibt [Name 1] an, dass er am 12.8.1973 von dem Bürger der Republik Mali, [Name 2], zur Durchführung dieser Schleusung gegen ein Kopfgeld von 1 500 DM angeworben worden sei.

Die Untersuchungen des MfS zur umfassenden Aufklärung dieser Verbrechen gegen die DDR unter Ausnutzung kontrollbevorrechteter Personenkreise durch professionelle Menschenhändlerbanden werden fortgesetzt.

In Anbetracht der guten Beziehungen zur guinesischen Botschaft sollte der Botschafter entsprechend informiert werden mit dem Hinweis, dass [Name 1] auf frischer Tat festgenommen wurde.

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    13. August 1973
    Information Nr. 806/73 über ein schweres Unglück mit Todesopfern im Kreis Zeulenroda, [Bezirk] Gera

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    13. August 1973
    Information Nr. 803/73 über die Festnahme von Mitgliedern einer in Westberlin ansässigen Menschenhändlerorganisation wegen Verbrechen gegen die Deutsche Demokratische Republik