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Festnahme der Täter eines Raubüberfalls

5. Oktober 1973
Information Nr. 1016/73 über die Festnahme der Täter des Raubüberfalls im S-Bahnhof Adlershof

Am 3.10.1973, gegen 1.30 Uhr, wurden durch Passkontrollkräfte der DDR an der Grenzübergangsstelle Bad Schandau, [Bezirk] Dresden, zwei Personen wegen des Verdachts des ungesetzlichen Grenzübertritts festgenommen.

Nach den bisherigen Ermittlungen haben die beiden Festgenommenen, [Name 1, Vorname], geboren [Tag, Monat] 1956, wohnhaft 1193 Berlin-Baumschulenweg, [Straße, Nr.], Reichsbahnlehrling auf dem Bahnhof Berlin-Schöneweide, und [Name 2, Vorname], geboren [Tag, Monat] 1957, wohnhaft 1185 Berlin-Alt Glienicke, [Straße, Nr.], Reichsbahnlehrling auf dem Bahnhof Berlin-Schöneweide den Raubüberfall am 1.10.1973, 21.25 Uhr, auf den Fahrkartenschalter des S-Bahnhofes verübt.

Sie erklärten bei ihrer ersten Befragung, dass sie beabsichtigten, nach dem Raubüberfall die DDR über die ČSSR ungesetzlich zu verlassen.

Bei dem Raubüberfall (den Tätern fielen ca. 3 000 Mark in die Hände) wurde der diensthabende Fahrkartenverkäufer Edlich, Hans,1 geboren [Tag, Monat] 1911, wohnhaft Königs Wusterhausen, [Straße, Nr.], parteilos, Mitglied des FDGB, schwerbeschädigt (beinamputiert), durch mehrere Schläge am Kopf und am Oberkörper so schwer verletzt, dass er in das Krankenhaus Köpenick zur stationären Behandlung eingeliefert werden musste.

Gegen [Name 1] und [Name 2] wurde ein Ermittlungsverfahren gemäß § 115 – Vorsätzliche Körperverletzung –,2 § 126 – Raub3 – und § 213 – ungesetzlicher Grenzübertritt4 – eingeleitet und auf gleicher Rechtsgrundlage Haftbefehle erlassen.

Die Untersuchungen zur Aufklärung der Motive für den Raubüberfall, möglicher begünstigender Umstände und der Täterpersönlichkeiten werden fortgesetzt.

  1. Zum nächsten Dokument Verhinderung der Pkw-Ausschleusung von DDR-Bürgern

    5. Oktober 1973
    Information Nr. 1017/73 über die Verhinderung der Ausschleusung von Bürgern der DDR nach der BRD

  2. Zum vorherigen Dokument Verhinderte Pkw-Ausschleusung einer DDR-Bürgerin

    4. Oktober 1973
    Information Nr. 1014/73 über die Verhinderung der Ausschleusung einer Bürgerin der DDR