Festnahme der Täter eines Raubüberfalls
5. Oktober 1973
Information Nr. 1016/73 über die Festnahme der Täter des Raubüberfalls im S-Bahnhof Adlershof
Am 3.10.1973, gegen 1.30 Uhr, wurden durch Passkontrollkräfte der DDR an der Grenzübergangsstelle Bad Schandau, [Bezirk] Dresden, zwei Personen wegen des Verdachts des ungesetzlichen Grenzübertritts festgenommen.
Nach den bisherigen Ermittlungen haben die beiden Festgenommenen, [Name 1, Vorname], geboren [Tag, Monat] 1956, wohnhaft 1193 Berlin-Baumschulenweg, [Straße, Nr.], Reichsbahnlehrling auf dem Bahnhof Berlin-Schöneweide, und [Name 2, Vorname], geboren [Tag, Monat] 1957, wohnhaft 1185 Berlin-Alt Glienicke, [Straße, Nr.], Reichsbahnlehrling auf dem Bahnhof Berlin-Schöneweide den Raubüberfall am 1.10.1973, 21.25 Uhr, auf den Fahrkartenschalter des S-Bahnhofes verübt.
Sie erklärten bei ihrer ersten Befragung, dass sie beabsichtigten, nach dem Raubüberfall die DDR über die ČSSR ungesetzlich zu verlassen.
Bei dem Raubüberfall (den Tätern fielen ca. 3 000 Mark in die Hände) wurde der diensthabende Fahrkartenverkäufer Edlich, Hans,1 geboren [Tag, Monat] 1911, wohnhaft Königs Wusterhausen, [Straße, Nr.], parteilos, Mitglied des FDGB, schwerbeschädigt (beinamputiert), durch mehrere Schläge am Kopf und am Oberkörper so schwer verletzt, dass er in das Krankenhaus Köpenick zur stationären Behandlung eingeliefert werden musste.
Gegen [Name 1] und [Name 2] wurde ein Ermittlungsverfahren gemäß § 115 – Vorsätzliche Körperverletzung –,2 § 126 – Raub3 – und § 213 – ungesetzlicher Grenzübertritt4 – eingeleitet und auf gleicher Rechtsgrundlage Haftbefehle erlassen.
Die Untersuchungen zur Aufklärung der Motive für den Raubüberfall, möglicher begünstigender Umstände und der Täterpersönlichkeiten werden fortgesetzt.