Festnahme einer BRD-Bürgerin wegen versuchter Ausschleusung
28. August 1973
Information Nr. 869/73 über die Festnahme einer BRD-Bürgerin wegen des Versuchs der Ausschleusung eines DDR-Bürgers nach der BRD
Am 25.8.1973, gegen 7.30 Uhr, wurde an der Grenzübergangsstelle Marienborn die Bürgerin der BRD (Altersrentnerin) Schönemann, Jenny,1 geboren [Tag, Monat] 1911 in Olvenstedt, wohnhaft Frankfurt/Main, [Straße, Nr.], halbtags tätig als Arbeiterin in den Farbwerken Hoechst, Frankfurt/Main, festgenommen.
Die Schönemann hatte versucht, den DDR-Bürger [Name, Vorname 1] (Sohn der Schönemann), geboren [Tag, Monat] 1944 in Wolmirstedt, wohnhaft Magdeburg, [Straße, Nr.], Beruf Maurer, zuletzt tätig als Rohrbaumonteur beim VEB Wohnungsbaukombinat Potsdam, Betriebsteil Brandenburg, hinter dem Rücksitz des von ihr gesteuerten Pkw, Typ Volkswagen, amtliches Kennzeichen F – JJ 187, versteckt, nach der BRD auszuschleusen.
Die bisherigen Untersuchungen ergaben, dass die Schönemann im Jahr 1956 gemeinsam mit ihrem Ehemann und zwei Kindern die DDR ungesetzlich verlassen hatte.
Der [Name, Vorname 1] war bereits 1948 von dem jetzigen Rentner [Vorname 2 Name] adoptiert worden.
Aufgrund eines mangelhaften Verhältnisses zu seinen Adoptiveltern und im Ergebnis seiner zweiten Ehescheidung war [Name, Vorname 1] nach Zusammenkünften mit seiner mehrmals besuchsweise in die DDR eingereisten Mutter übereingekommen, durch diese in ihrem Pkw versteckt nach der BRD ausgeschleust zu werden.
Zum Zwecke der Realisierung seines Vorhabens hatte sich [Name, Vorname 1] zwischen Rücksitz und Motor des Pkw seiner Mutter einen als Versteck geeigneten Hohlraum geschaffen.
Gegen die BRD Bürgerin Schönemann und den DDR-Bürger [Name, Vorname 1] wurden gemäß § 213 StGB (Ungesetzlicher Grenzübertritt)2 Ermittlungsverfahren eingeleitet und auf der gleichen Rechtsgrundlage Haftbefehle erlassen.
Die Untersuchungen des MfS werden fortgeführt.