Festnahme eines Angehörigen der Organisation Jentsch
15. August 1973
Information Nr. 810/73 über die Festnahme eines Angehörigen der Schleuserorganisation Jensch wegen Verbrechen gegen die DDR
Am 13.8.1973, gegen 22.00 Uhr, wurde an der Grenzübergangsstelle Staaken der Einwohner von Berlin (West) [Name, Vorname]1, geboren am [Tag, Monat] 1945 in Berlin, wohnhaft in Berlin (West)-Rudow, [Straße, Nr.], Beruf Einzelhandelskaufmann, zuletzt ohne Beschäftigung, auf frischer Tat festgenommen, als er versuchte, unter Missbrauch der Transitwege zwischen der BRD und Berlin (West) eine Bürgerin der DDR im Kofferraum eines Pkw versteckt nach Berlin (West) auszuschleusen.
Die bisherigen Untersuchungen des MfS ergaben, dass [Name] im Juni 1973 Kontakt zum Leiter der in Berlin (West) ansässigen Schleuserorganisation2 Jensch3 erhielt und sich finanzieller Vorteile wegen bereiterklärte, im Auftrag dieser Schleuserorganisation Bürger der DDR unter Missbrauch des Transitabkommens4 im Pkw versteckt nach Berlin (West) auszuschleusen.
[Name], der seit dieser Zeit keiner Arbeit mehr nachging und den Lebensunterhalt seiner Familie ausschließlich durch seine verbrecherische Tätigkeit bestritt, schleuste – bisherigen Feststellungen zufolge – seit Juni 1973 mindestens sieben Bürger der DDR über die Transitstrecke Horst – Staaken nach Berlin (West) aus.
Gegen [Name] wurde gemäß § 105 StGB (Staatsfeindlicher Menschenhandel)5 ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und auf der gleichen Rechtsgrundlage Haftbefehl erlassen.
Die Untersuchungen des MfS zur umfassenden Aufklärung der verbrecherischen Tätigkeit des [Name] bei der Ausschleusung von DDR-Bürgern sowie weiterer geplanter Aktivitäten der Schleuserorganisation Jensch werden fortgesetzt.