Festnahme eines Argentiniers wegen Menschenhandels
5. April 1973
Information Nr. 321/73 über die Festnahme eines argentinischen Staatsbürgers wegen Verdacht des staatsfeindlichen Menschenhandels
Am 1.4.1973, gegen 13.00 Uhr, wurde an der Grenzübergangsstelle Friedrich-/Zimmerstraße bei der Einreise in die Hauptstadt der DDR der argentinische Staatsbürger Goldschmidt, Carlos-Alberto,1 geboren am [Tag, Monat] 1948, wohnhaft Westberlin 31, [Straße, Nr.], Beruf Mechaniker, zuletzt tätig als Lagerarbeiter bei der Firma Karstadt AG in Westberlin, auf der Grundlage eines vom Kreisgericht Schwerin wegen des dringenden Verdachts strafbarer Handlungen gemäß § 105 StGB (Staatsfeindlicher Menschenhandel)2 erlassenen Haftbefehles verhaftet.
Der Goldschmidt hatte intensive Vorbereitungen für die Ausschleusung von DDR-Bürgern unter Missbrauch der Transitstrecken3 getroffen.
Die Untersuchungen des MfS zur umfassenden Aufklärung der Ursachen und Motive, der Täterpersönlichkeiten und der feindlichen Aktivitäten des Schleusers werden fortgesetzt.