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Festnahme eines BRD-Bürgers wegen versuchter Ausschleusung

17. August 1973
Information Nr. 819/73 über die Festnahme eines BRD-Bürgers wegen versuchter Ausschleusung einer DDR-Bürgerin nach der BRD

Am 15.8.1973, gegen 14.30 Uhr, wurden an der Grenzübergangsstelle Marienborn/Autobahn die Bürger der BRD [Name 1, Vorname 1], geboren am [Tag, Monat] 1944 in Magdeburg, wohnhaft in Bad Homburg, [Straße, Nr.], Beruf Bergmann, zuletzt tätig als Bauschreiner bei der Firma Brand-Bauelemente KG in Oberstedten und dessen Ehefrau [Name 1, Vorname 2], geborene [Name 2], geboren am [Tag, Monat] 1957 in Oberhausen, wohnhaft wie Ehemann, ohne Beruf, zurzeit ohne Beschäftigung, auf frischer Tat festgenommen, als sie versuchten, unter der hinteren Sitzbank des von dem [Name 1] gesteuerten Pkw, Typ »Opel-Olympia-Rekord«, amtliches Kennzeichen HG – EP 98, eine DDR-Bürgerin nach der BRD auszuschleusen.

Bei der DDR-Bürgerin handelt es sich um die Mutter des [Name 1], Fuhrmann, Ursula,1 geborene [Name 1], geboren am [Tag, Monat] 1918 in Magdeburg, wohnhaft in Hamersleben, [Straße, Nr.], ohne Beruf, zuletzt tätig als Stanzerin im VEB Pumpenfabrik Oschersleben, Betriebsteil Hamersleben.

Die bisherigen Untersuchungen des MfS ergaben, dass [Name 1], seine Ehefrau und deren vier Kinder (im Alter von sechs, fünf und vier Jahren sowie ein Kleinstkind im Alter von acht Monaten) für die Zeit vom 1. bis 15.8.1973 im Besitz eines Aufenthaltsvisums zum besuchsweisen Aufenthalt bei der Mutter des [Name 1], Fuhrmann, Ursula, in Hamersleben waren.

[Name 1] ist ehemaliger DDR-Bürger. Er verließ 1963 erstmalig im Raum Hötensleben, Kreis Oschersleben, ungesetzlich die DDR, kehrte 1965 mit seiner Ehefrau in die DDR zurück und verließ 1966 gemeinsam mit seiner Ehefrau und seinem Halbbruder erneut ungesetzlich die DDR.

Bisherigen Untersuchungen zufolge hat [Name 1] während des besuchsweisen Aufenthaltes in der DDR seine Mutter systematisch dahingehend beeinflusst, ihre Bereitschaft zur »Übersiedlung« in die BRD zu erhalten und sich im Pkw von [Name 1] nach der BRD ausschleusen zu lassen.

In Vorbereitung seines verbrecherischen Vorhabens schaffte [Name 1] in seinem Pkw unter der hinteren Sitzbank ein Personenversteck, in welchem er während der Fahrt zur Ausreise nach der BRD seine Mutter unterbrachte und nach der BRD ausschleusen wollte.

Während der Abfertigung an der Grenzübergangsstelle Marienborn versuchte [Name 1] zunächst, die Mitarbeiter der Grenzkontrollorgane durch das Inaussichtstellen von Zuwendungen von einer Kontrolle seines Pkw abzuhalten.

Bei der daraufhin erfolgten intensiven Kontrolle wurde die Fuhrmann in dem Versteck vorgefunden.

Gegen den BRD-Bürger [Name 1] und die DDR-Bürgerin Fuhrmann wurden gemäß § 213 StGB (Ungesetzlicher Grenzübertritt)2 Ermittlungsverfahren eingeleitet und auf der gleichen Rechtsgrundlage Haftbefehle erlassen.

Die Ehefrau des [Name 1] betreffend wird vorgeschlagen, gegen sie ebenfalls wegen Mitwisserschaft ein Ermittlungsverfahren mit Haft einzuleiten, ihre Kinder in einem Kinderheim unterzubringen und die [Name 1] mit ihren Kindern möglichst bald im Austausch nach der BRD zurückzuschicken.

Die Untersuchungen des MfS zur umfassenden Aufklärung der Tatumstände werden fortgesetzt.

  1. Zum nächsten Dokument Rowdyhafte Ausschreitungen eines palästinensischen Studenten

    20. August 1973
    Information Nr. 822/73 über fortgesetzte rowdyhafte Ausschreitungen und strafbare Handlungen eines palästinensischen Studenten der Karl-Marx-Universität Leipzig

  2. Zum vorherigen Dokument Vorkommnis in der Anmeldung des Hauses des ZK der SED

    16. August 1973
    Information Nr. 818/73 über ein Vorkommnis in der Anmeldung des Hauses des ZK der SED