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Festnahme eines BRD-Bürgers wegen versuchter Ausschleusung

20. August 1973
Information Nr. 832/73 über die Festnahme eines BRD-Bürgers wegen des Versuchs der Ausschleusung einer DDR-Bürgerin nach der BRD

Am 18.8.1973, gegen 5.00 Uhr, wurde an der Grenzübergangsstelle Hirschberg, Bezirk Gera, der im Transitverkehr von Westberlin nach der BRD reisende BRD-Bürger [Name 1, Vorname], geboren [Tag, Monat] 1953 in Würzburg, wohnhaft 1. Würzburg/BRD, [Straße, Nr.], 2. Berlin (West) 48, [Straße, Nr.], tätig als Installateur und Spengler bei der Firma Walter und Co. in Westberlin, auf frischer Tat bei dem Versuch festgenommen, eine DDR-Bürgerin im Kofferraum des von ihm geführten Pkw, Typ »Ford Taunus«, amtliches Kennzeichen B – DL 659, versteckt nach der BRD auszuschleusen.

Bei der DDR-Bürgerin handelt es sich um die [Name 2, Vorname], geboren [Tag, Monat] 1952 in Berlin, wohnhaft in Berlin, [Straße, Nr.], Facharbeiter für Datenverarbeitung im EDV-Rechenzentrum der Deutschen Reichsbahn in Berlin.

Die bisherigen Untersuchungen des MfS ergaben, dass [Name 1] die DDR-Bürgerin im April 1973 kennengelernt und in der Folgezeit mit ihr ein intimes Verhältnis unterhalten hatte.

Bei wiederholten Einreisen des [Name 1] auf Visum zum Tagesaufenthalt in der Hauptstadt der DDR beeinflusste [Name 1] die DDR-Bürgerin systematisch zum ungesetzlichen Verlassen der DDR.

Auf [Name 1] Initiative hin entschloss sich die [Name 2] im Juli 1973, in dem Glauben, dass [Name 1] mit ihr in der BRD die Ehe eingeht, zum ungesetzlichen Verlassen der DDR und erklärte sich mit dem von [Name 1] entwickelten Plan zur Ausschleusung im Kofferraum des von ihm gesteuerten Pkw einverstanden.

Gegen den BRD-Bürger [Name 1] und die DDR-Bürgerin [Name] wurden gemäß § 213 StGB (Ungesetzlicher Grenzübertritt)1 Ermittlungsverfahren eingeleitet und auf der gleichen Rechtsgrundlage Haftbefehle erlassen.

Die Untersuchungen des MfS werden fortgesetzt.

  1. Zum nächsten Dokument Falschmeldung der DPA zu Grenzübertritt

    20. August 1973
    Information Nr. 833/73 über eine Falschmeldung der westdeutschen Nachrichtenagentur DPA zu einem Vorkommnis an der Staatsgrenze DDR/BRD am 18. September 1973

  2. Zum vorherigen Dokument Schusswaffenanwendung bei versuchtem Grenzübertritt

    20. August 1973
    Information Nr. 829/73 über die Verhinderung eines ungesetzlichen Grenzübertritts DDR – Westberlin nach Schusswaffenanwendung durch die Grenzsicherungskräfte der NVA