Festnahme eines BRD-Bürgers wegen versuchter Ausschleusung
20. August 1973
Information Nr. 832/73 über die Festnahme eines BRD-Bürgers wegen des Versuchs der Ausschleusung einer DDR-Bürgerin nach der BRD
Am 18.8.1973, gegen 5.00 Uhr, wurde an der Grenzübergangsstelle Hirschberg, Bezirk Gera, der im Transitverkehr von Westberlin nach der BRD reisende BRD-Bürger [Name 1, Vorname], geboren [Tag, Monat] 1953 in Würzburg, wohnhaft 1. Würzburg/BRD, [Straße, Nr.], 2. Berlin (West) 48, [Straße, Nr.], tätig als Installateur und Spengler bei der Firma Walter und Co. in Westberlin, auf frischer Tat bei dem Versuch festgenommen, eine DDR-Bürgerin im Kofferraum des von ihm geführten Pkw, Typ »Ford Taunus«, amtliches Kennzeichen B – DL 659, versteckt nach der BRD auszuschleusen.
Bei der DDR-Bürgerin handelt es sich um die [Name 2, Vorname], geboren [Tag, Monat] 1952 in Berlin, wohnhaft in Berlin, [Straße, Nr.], Facharbeiter für Datenverarbeitung im EDV-Rechenzentrum der Deutschen Reichsbahn in Berlin.
Die bisherigen Untersuchungen des MfS ergaben, dass [Name 1] die DDR-Bürgerin im April 1973 kennengelernt und in der Folgezeit mit ihr ein intimes Verhältnis unterhalten hatte.
Bei wiederholten Einreisen des [Name 1] auf Visum zum Tagesaufenthalt in der Hauptstadt der DDR beeinflusste [Name 1] die DDR-Bürgerin systematisch zum ungesetzlichen Verlassen der DDR.
Auf [Name 1] Initiative hin entschloss sich die [Name 2] im Juli 1973, in dem Glauben, dass [Name 1] mit ihr in der BRD die Ehe eingeht, zum ungesetzlichen Verlassen der DDR und erklärte sich mit dem von [Name 1] entwickelten Plan zur Ausschleusung im Kofferraum des von ihm gesteuerten Pkw einverstanden.
Gegen den BRD-Bürger [Name 1] und die DDR-Bürgerin [Name] wurden gemäß § 213 StGB (Ungesetzlicher Grenzübertritt)1 Ermittlungsverfahren eingeleitet und auf der gleichen Rechtsgrundlage Haftbefehle erlassen.
Die Untersuchungen des MfS werden fortgesetzt.