Festnahme eines BRD-Bürgers wegen versuchter Ausschleusung
25. September 1973
Information Nr. 981/73 über die Festnahme eines BRD-Bürgers wegen des Versuchs der Ausschleusung einer DDR-Bürgerin nach der BRD
Am 22.9.1973, gegen 21.55 Uhr, wurde an der Grenzübergangsstelle Marienborn – Autobahn – der Bürger der BRD [Name 1, Vorname 1], geboren am [Tag, Monat] 1932 in Zerbst, wohnhaft in Langenfeld/Opladen/BRD, [Straße, Nr.], Kaufmännischer Angestellter bei der Fa. Nitsche und Günter in Düsseldorf, festgenommen.
[Name 1] hatte versucht, im Kofferraum des von ihm gesteuerten Pkw, Typ »Ford Taunus 17 M«, amtliches Kennzeichen OP – JV 31, versteckt, die DDR-Bürgerin [Name 1, Vorname 2] (Tochter des [Name 1]), geboren am [Tag, Monat] 1953, wohnhaft in Zerbst, [Straße, Nr.], Lohnbuchhalterin im VEB Vereinigte Holzindustrie Zerbst, parteilos, unter Missbrauch des Transitabkommens1 nach der BRD auszuschleusen.
Die bisherigen Untersuchungen des MfS ergaben, dass [Name 1] 1955 die DDR unter Zurücklassung seiner Tochter ungesetzlich verlassen hatte.
Zur Vorbereitung der Ausschleusung missbrauchte [Name 1] einen ihm für die Zeit vom 16.8. bis 4.9.1973 genehmigten besuchsweisen Aufenthalt bei seiner Tochter in Zerbst, wobei er das Ehepaar [Name 2, Vorname 1] und [Name 2, Vorname 2] aus Zerbst (beide parteilos), die der [Vorname 2 Name 1] aus gemeinsamer beruflicher Tätigkeit bekannt sind, von dem Schleusungsvorhaben informierte und von ihnen die Bereitschaft erwirkte, ihm durch den Transport seiner Tochter zur Transitstrecke Beihilfe zu leisten.
Gegen den BRD-Bürger [Name 1], seine Tochter und gegen das Ehepaar [Name 2] wurden gemäß § 213 StGB (Ungesetzlicher Grenzübertritt)2 Ermittlungsverfahren eingeleitet und auf der gleichen Rechtsgrundlage Haftbefehle erlassen.
Die Untersuchungen des MfS werden fortgesetzt.