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Festnahme eines BRD-Bürgers wegen vorbereitete Ausschleusung

6. September 1973
Information Nr. 908/73 über die Festnahme eines BRD-Bürgers wegen des dringenden Verdachts der Vorbereitung der Ausschleusung einer DDR-Bürgerin

Am 2.9.1973 wurde der Bürger der BRD [Name 1, Vorname], geboren [Tag, Monat] 1952, wohnhaft in Düsseldorf, [Straße, Nr.], Maschinenbau-Ingenieur bei der Mannesmann-Rohrbau AG Düsseldorf, während seines besuchsweisen Aufenthaltes in der DDR wegen des dringenden Verdachts der Vorbereitung der Ausschleusung einer DDR-Bürgerin festgenommen.

Die bisherigen Untersuchungen ergaben:

Der BRD-Bürger [Name 1] hatte sich vom 25. bis 29.8.1973 besuchsweise bei Verwandten im Kreis Zeitz aufgehalten und in dieser Zeit die DDR-Bürgerin [Name 2, Vorname], geboren [Tag, Monat] 1951, wohnhaft in Weißenfels, [Straße, Nr.], Arbeitshygieneinspektor bei der Arbeitshygienischen Untersuchungsstelle Weißenfels, parteilos, kennengelernt.

Nachdem [Name 1] am 29.8.1973 nach der BRD ausgereist war, erfolgte am 1.9.1973 die erneute Einreise des [Name 1] auf ein für die Zeit vom 1. bis 12.9.1973 befristetes Messevisum als privater Messebesucher mit dem Ziel, sich vereinbarungsgemäß mit der [Name 2] in Leipzig zu treffen.

[Name 1] beeinflusste bei dem erneuten Zusammentreffen die [Name 2] zum ungesetzlichen Verlassen der DDR und unterbreitete ihr unter dem Vorwand, mit ihr zusammenleben zu wollen, das Angebot, sich mittels gefälschter Personaldokumente nach der BRD ausschleusen zu lassen.

[Name 1] plante, nachdem er das Einverständnis der DDR-Bürgerin zur Ausschleusung erhalten hatte, am 2.9.1973 nach der BRD auszureisen, sich in der BRD gegen Bezahlung von 2 000 DM gefälschte Personaldokumente zu beschaffen und am 7.9.1973 unter erneuter missbräuchlicher Benutzung eines Messevisums nach Leipzig einzureisen, um weitere Vorbereitungen zur Ausschleusung der DDR-Bürgerin zu treffen, die während einer Touristenreise über die Volksrepublik Ungarn realisiert werden sollte.

Gegen den BRD-Bürger [Name 1] und die DDR-Bürgerin [Name 2] wurden gemäß § 213 StGB (Ungesetzlicher Grenzübertritt)1 Ermittlungsverfahren eingeleitet und auf der gleichen Rechtsgrundlage Haftbefehle erlassen.

Die Untersuchungen des MfS werden fortgesetzt.

  1. Zum nächsten Dokument Reiseverkehr 1.1.–31.8.1973

    7. September 1973
    Information Nr. 922/73 über den Umfang des grenzüberschreitenden Reiseverkehrs zwischen der DDR und den anderen Warschauer Vertragsstaaten sowie zwischen der DDR und weiteren interessierenden Staaten in der Zeit vom 1. Januar bis 31. August 1973

  2. Zum vorherigen Dokument Festnahme zweier Polen wegen versuchten Grenzübertritts

    6. September 1973
    Information Nr. 907/73 über die Festnahme von zwei polnischen Staatsbürgern an der Grenzübergangsstelle Bahnhof Friedrichstraße