Festnahme eines Westberliners wegen versuchter Ausschleusung
16. August 1973
Information Nr. 808/73 über die Festnahme eines Westberliner Bürgers wegen versuchter Ausschleusung einer DDR-Bürgerin nach Westberlin
Am 14.8.1973, gegen 23.45 Uhr, wurde an der Grenzübergangsstelle Drewitz der im Transitverkehr von der BRD nach Westberlin reisende Westberliner Bürger [Name, Vorname], geboren [Tag, Monat] 1932 in Berlin, wohnhaft in Westberlin 19, [Straße, Nr.], Beruf Klavierbaumeister, tätig gewesen als selbstständiger Klavierbaumeister in Westberlin, verheiratet, auf frischer Tat festgenommen, als er versuchte, eine DDR-Bürgerin in einem Versteck unter der hinteren Sitzbank des von ihm gesteuerten Pkw, Typ »Mercedes 200 D«, amtliches Kennzeichen B – AR 582, nach Westberlin auszuschleusen.
Die bisherigen Untersuchungen des MfS ergaben, dass [Name] im Verlauf mehrerer Zusammenkünfte seit April 1973 die DDR-Bürgerin durch Verherrlichung der Lebensverhältnisse in Westberlin und unter Vorspiegelung einer späteren Heirat systematisch zum ungesetzlichen Verlassen der DDR beeinflusste und sie aufforderte, sich durch ihn nach Westberlin ausschleusen zu lassen.
Gegen [Name] wurde gemäß § 213 StGB (Beihilfe zum ungesetzlichen Verlassen der DDR)1 ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und auf der gleichen Rechtsgrundlage Haftbefehl erlassen.
Die Untersuchungen des MfS zur umfassenden Aufklärung der Ursachen, Motive und Hintergründe der versuchten Ausschleusung und der Täterpersönlichkeit werden fortgesetzt.