Festnahme von Westberlinern wegen versuchter Ausschleusung
12. September 1973
Information Nr. 939/73 über die Festnahme von zwei Westberliner Bürgern wegen des Versuchs der Ausschleusung eines DDR-Bürgers
Am 10.9.1973, gegen 2.30 Uhr, wurden an der Grenzübergangsstelle Drewitz die im Transitverkehr von der BRD nach Berlin (West) reisenden Einwohner von Berlin (West) [Name 1, Vorname], geboren [Tag, Monat] 1944, wohnhaft Berlin (West) 61 – Kreuzberg, [Straße, Nr.], selbstständiger Fuhrunternehmer in Berlin (West), [Name 2, Vorname], geboren [Tag, Monat] 1940, wohnhaft Berlin (West) 12 – Charlottenburg, [Straße, Nr.], Kraftfahrer in der Firma des o. a. [Name 1], auf frischer Tat festgenommen, als sie versuchten, in dem von [Name 1] gesteuerten Lastzug, Typ »Mercedes«, amtliches Kennzeichen B – NH 684, mit Hänger, amtliches Kennzeichen B – CA 921, auf dem Hänger zwischen der aus Ziersträuchern bestehenden Ladung versteckt, den DDR-Bürger Fröhlich, Siegmar,1 geboren [Tag, Monat] 1954, wohnhaft in Bannewitz, Kreis Freital, [Straße, Nr.], Kfz-Schlosser in der PGH Kfz-Reparatur Bannewitz, parteilos, unter Missbrauch des Transitabkommens2 nach Berlin (West) auszuschleusen.
Gegen die Einwohner von Berlin (West) [Name 1] und [Name 2] und den DDR-Bürger Fröhlich wurden gemäß § 213 StGB (Ungesetzlicher Grenzübertritt)3 Ermittlungsverfahren eingeleitet und auf der gleichen Rechtsgrundlage Haftbefehle erlassen.
Die Untersuchungen des MfS werden fortgesetzt.