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Festnahme wegen staatsfeindlicher Hetze

6. April 1973
Information Nr. 335/73 über die Festnahme eines Schweriner Bürgers wegen staatsfeindlicher Hetze

Am 3. April 1973 wurde durch das MfS der [Name, Vorname], geboren am [Tag, Monat] 1943, wohnhaft in Schwerin, [Straße, Nr.], beschäftigt als Maurer im VEB Wohnungs- und Gesellschaftsbaukombinat Schwerin, parteilos, festgenommen und gegen ihn ein Ermittlungsverfahren mit Haft gemäß §§ 1061 und 108 (staatsfeindliche Hetze und gegen ein anderes sozialistisches Land gerichtete Staatsverbrechen)2 eingeleitet.

Die bisherigen Untersuchungen durch das MfS ergaben, dass der [Name] – fortgesetzt handelnd – im Neubaugebiet Schwerin-Weststadt staatsfeindliche Losungen geschmiert, selbst gefertigte Hetzschriften verbreitet und anonyme Telefonanrufe gegen eine fortschrittliche Bürgerin getätigt hat.

So schmierte der Beschuldigte seit Dezember 1972 in drei Fällen insgesamt ca. 40 Hetzlosungen in Kellerräumen, Hauseingängen und Hauswänden zweier bezugsfertiger Wohnblöcke des Neubaugebietes Schwerin-Weststadt, deren Inhalt sich gegen die SED und ihre führenden Repräsentanten sowie gegen die UdSSR und die Oder-Neiße-Grenze richtete.

Gleichzeitig wurde mit diesen Hetzlosungen zur Unterstützung der CDU/CSU-Politik der BRD aufgefordert.

Die Hetzlosungen waren jeweils mit faschistischen Symbolen versehen.

Aus dem Persönlichkeitsbild des [Name] ist ersichtlich, dass er einer Arbeiterfamilie entstammt, die im Jahre 1946 aus der ČSSR in den Kreis Zerbst, [Bezirk] Magdeburg, übersiedelte.

Nach dem Besuch der Grundschule erlernte er den Beruf eines Maurers, meldete sich nach Beendigung der Lehre freiwillig zur NVA, wo er bis 1963 seinen Dienst versah.

Anschließend war er wiederum bis 1965 in Zerbst und nach seinem Verzug in Schwerin als Maurer tätig.

Gesellschaftlich war [Name] bisher völlig inaktiv. Er sowie seine Ehefrau, die als Sachbearbeiterin bei der Technischen Überwachung Schwerin beschäftigt ist, sind religiös stark gebunden.

Die bisherigen Untersuchungen zur Motivation der Handlungen des [Name] ergaben, dass er nach seinen Angaben lediglich »Aufsehen erregen und andere Leute ärgern bzw. Angst und Schrecken einjagen wollte«.

Die Untersuchungen zur allseitigen Aufklärung der weiteren Motive, Ursachen und begünstigenden Bedingungen werden durch das MfS fortgesetzt.

  1. Zum nächsten Dokument Unerlaubter BRD-Aufenthalt eines Auslandskaders

    6. April 1973
    Information Nr. 338/73 über das ungesetzliche Verlassen der DDR durch Dr. Lübbe, Peter, Auslandskader des Ministeriums für Hoch- und Fachschulwesen der DDR

  2. Zum vorherigen Dokument Festnahme eines Argentiniers wegen Menschenhandels

    5. April 1973
    Information Nr. 321/73 über die Festnahme eines argentinischen Staatsbürgers wegen Verdacht des staatsfeindlichen Menschenhandels