Festnahme wegen Versuch des Menschenhandels
28. August 1973
Information Nr. 870/73 über die Festnahme eines Einwohners von Berlin (West) wegen des Versuchs des staatsfeindlichen Menschenhandels
Am 24.8.1973, gegen 22.15 Uhr, wurde an der Grenzübergangsstelle Drewitz der im Transitverkehr von der BRD nach Berlin (West) reisende Einwohner von Berlin (West) [Name 1, Vorname], geboren [Tag, Monat] 1932, wohnhaft Berlin (West) 30, [Straße, Nr.], tätig als Fernsehtechniker beim Fernsehexpressdienst in Berlin (West), festgenommen.
[Name 1] hatte versucht, die DDR-Bürgerin [Name 2], geborene [Name 3, Vorname], geboren [Tag, Monat] 1944, wohnhaft 1017 Berlin, [Straße, Nr.], Lehrerin an der 15. Oberschule Berlin-Friedrichshain und deren Kinder [Vorname 1] (neun Jahre) und [Vorname 2] (sechs Jahre) im Kofferraum des von ihm gesteuerten Pkw, Typ »Ford«, amtliches Kennzeichen B – WS 448, versteckt nach Berlin (West) auszuschleusen.
Die bisherigen Untersuchungen ergaben, dass [Name 1] im Auftrag der Menschenhändlerorganisation1 Jensch2 handelte, von der er sich finanzieller Vorteile wegen im August 1973 anwerben ließ und sich bereit erklärte, für einen Kopfpreis von 1 000 DM mehrere Bürger der DDR unter Missbrauch des Transitabkommens3 aus der DDR auszuschleusen.
Gegen [Name 1] wurde gemäß § 105 StGB (Staatsfeindlicher Menschenhandel)4 und gegen die Henning gemäß § 213 StGB (Ungesetzlicher Grenzübertritt)5 ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und auf der gleichen Rechtsgrundlage Haftbefehle erlassen.
Die Untersuchungen des MfS werden fortgeführt.