Gewalt gegen den FDJ-Sekretär für Landjugend Angermünde
4. Juni 1973
Information Nr. 503/73 über das gewalttätige Vorgehen gegen den Sekretär für Landjugend der FDJ-Kreisleitung Angermünde, [Kreis] Frankfurt (Oder), Genosse Lüdtke, Ludolf, am 1. Juni 1973
Am 1.6.1973, gegen 22.30 Uhr, wurde der Sekretär für die Landjugend in der FDJ-Kreisleitung Angermünde, Lüdtke, Ludolf,1 geboren [Tag, Monat] 1941, wohnhaft Frauenhagen, [Kreis] Angermünde, auf dem Weg zu seinem Wohnort (ca. zwei km von Mürow entfernt), überfallen und brutal misshandelt. Durch Fausthiebe und Fußtritte erlitt Lüdtke eine Platzwunde am Hinterkopf, eine Gehirnerschütterung und mehrere Blutergüsse im Bereich des Gesichts, des Brustkorbs und des Bauches. Lüdtke musste zur stationären Behandlung in das Kreiskrankenhaus Angermünde eingeliefert werden.
Im Ergebnis der durch das MfS im Zusammenwirken mit der Deutschen Volkspolizei sofort durchgeführten Untersuchungen wurden als Täter ermittelt und festgenommen:
[Name 1, Vorname], geboren [Tag, Monat] 1954, Maurer, seit 17.5.1973 ohne Beschäftigung, 1970 wegen Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten bedingt verurteilt, wohnhaft Mürow, [Kreis] Angermünde, [Name 2, Vorname], geboren [Tag, Monat] 1948, Transportarbeiter im Kreisbaubetrieb Angermünde 1967 wegen schweren Raubes und Körperverletzung zu fünf Jahren Freiheitsentzug verurteilt, wohnhaft Mürow, [Kreis] Angermünde.
Gegen die Beschuldigten wurden Ermittlungsverfahren mit Haft eingeleitet. Die bisherigen Untersuchungen des MfS ergaben, dass sich Genosse Lüdtke auf dem Rückweg von der FDJ-Kreisleitung Angermünde zu seinem Wohnort befand und wegen eines Unwetters zeitweise in der HO-Gaststätte in Mürow Schutz suchte.
Die beiden Täter, die sich zu diesem Zeitpunkt ebenfalls in der HO-Gaststätte aufhielten, erkannten Genosse Lüdtke als denjenigen FDJ-Funktionär, welcher anlässlich des Treffens Junger Sozialisten im Oktober 1969 in der Hauptstadt Berlin [Name] und [Name 2] aus dem Sonderzug der Bezirksdelegation der FDJ Frankfurt (Oder) durch Angehörige der Trapo entfernen ließ.
Die Beschuldigten waren zum damaligen Zeitpunkt unberechtigt in den Sonderzug der Deutschen Reichsbahn eingestiegen und wollten unbefugt nach Berlin zum Treffen der Jungen Sozialisten mitfahren.
Wegen des unbefugten Mitfahrens im Sonderzug der Deutschen Reichsbahn wurden die Beschuldigten seinerzeit jeweils mit einer Ordnungsstrafe in Höhe von 50 Mark durch die Transportpolizei2 belegt.
[Name 1] und [Name 2] beabsichtigten seit diesem Zeitpunkt, sich an dem Genosse Lüdtke zu »rächen«, ohne klare Vorstellungen für die Realisierung dieses Vorhabens zu besitzen.
Als sie am Abend den zeitweiligen Aufenthalt des Genossen Lüdtke in der HO-Gaststätte Mürow bemerkten, entschlossen sie sich, ihn zu überfallen und zu misshandeln.
Um möglichst schnell den Tatort, die Verbindungsstraße zwischen Mürow und Frauenhagen, wieder verlassen zu können, benutzten sie das Motorrad des Beschuldigten [Name 1].
Beide Beschuldigten motivieren bisher ihr gewalttätiges Vorgehen gegen den Genossen Lüdtke als »Racheakt«.
Die Untersuchungen zur umfassenden Aufklärung der Ursachen, Motive und anderer damit im Zusammenhang stehender Umstände und Bedingungen werden fortgesetzt, insbesondere auf Zusammenhänge und geplante Störaktionen der Beschuldigten gegen die X. Weltfestspiele der Jugend und Studenten.3