Großbrand im VEB Gummiwerk »John Scheer«
28. September 1973
Information Nr. 999/73 über einen Großbrand im VEB Gummiwerk »John Scheer« in Schönebeck/Elbe, Bezirk Magdeburg, am 19. September 1973
Am 19.9.1973, gegen 0.50 Uhr, brach im Lagerraum des VEB Gummiwerk »John Scheer« Schönebeck/Elbe, Bezirk Magdeburg, des volkseigenen Schuhkombinates »Banner des Friedens« ein Brand aus.
Durch den Brand wurden hauptsächlich Zusatzstoffe für die laufende Produktion (Vulkanisationsbeschleuniger, Polystyrol, Protektorwachs, Zinkstearat usw.) in Mitleidenschaft gezogen.
Es entstand ein Sachschaden von rund 900 000 Mark.
Die eingeleiteten Untersuchungen der Sicherheitsorgane ergaben, dass der [Name, Vorname], geboren [Tag, Monat] 1955, wohnhaft Schönebeck/Elbe, [Straße, Nr.], ohne erlernten Beruf, Bohrer im Traktorenwerk Schönebeck, ledig, Mitglied des FDGB und der Freiwilligen Feuerwehr, den Brand im Lager gegen 0.50 Uhr mittels Streichhölzer vorsätzlich gelegt hat.
Wie die bisher geführten Untersuchungen ergaben, hatte [Name] am Abend des 18.9.1973, unter Alkoholeinfluss stehend, etwa gegen 22.00 Uhr ein Treppenhaus in Schönebeck, [Straße, Nr.], und anschließend herumliegendes altes Papier in der Toilette der Gaststätte »Hafenschenke« versucht in Brand zu stecken. (Die Brände gelangten jedoch nicht zur Perfektion.)
Auf dem Weg von der Gaststätte »Hafenschenke« zu seiner Wohnung will [Name] den Entschluss gefasst haben, einen weiteren Brand zu legen. Zu diesem Zweck drang er in das umfriedete Gelände des ihm persönlich bekannten Lagers des VEB Gummiwerke, in dem er von 1969 bis 1972 tätig war, ein. Mithilfe einer Leiter gelangte er zu einem Fenster in der zweiten Etage.
Nachdem er das Fenster eingeschlagen und aufgewirbelt hatte, drang er in den Lagerraum ein.
[Name] steckte mittels Streichhölzer einen Jutesack in Brand und verließ auf dem gleichen Wege wieder das Objekt, wobei er beim Überklettern einer Hofmauer abrutschte und sich dabei einen Mittelhandknochen brach.
Die bisherigen Überprüfungen zum Persönlichkeitsbild ergaben, dass [Name], bedingt durch einen Sprachfehler, ein kontaktarmer Mensch ist.
Er erreichte nicht das Klassenziel der 7. Klasse und trat, ohne einen Schulabschluss erreicht zu haben, in das Berufsleben ein.
Im Alter von 14 Jahren ist er bereits durch kriminelle Handlungen (Diebstahl) in Erscheinung getreten.
Die Untersuchungen zur Aufklärung der weiteren Ursachen, Motive und begünstigenden Bedingungen werden fortgesetzt.