Kinderbrandstiftung in einem Rinderstall der LPG Remplin
19. Juni 1973
Information Nr. 565/73 über eine Kinderbrandstiftung in einem Rinderstall der LPG [Ort], Kreis Malchin, Bezirk Neubrandenburg, am 17. Juni 1973
Am 17.6.1973, gegen 11.25 Uhr, brach im Rinderstall der LPG »Neues Leben« [Ort], [Kreis] Malchin, [Bezirk] Neubrandenburg, ein Brand aus.
Durch den Brand wurden der Rinderstall, die Melkanlage, 40 t Haferstroh und drei Futterwagen vernichtet. Es entstand ein Gesamtschaden in Höhe von 60 000 Mark. (Das Vieh befand sich zu diesem Zeitpunkt auf der Weide.)
Die eingeleiteten Untersuchungen ergaben, dass der Brand durch die Kinder [Name, Vorname 1], geboren [Tag, Monat] 1960, [Name, Vorname 2], geboren [Tag, Monat] 1962 mittels Streichhölzer gelegt wurde.
Die Kinder hatten zuvor aus dem Küchenschrank der elterlichen Wohnung Streichhölzer entwendet, um mit ihnen zu »spielen«. Zu diesem Zweck stiegen sie durch ein Mauerloch in den sonst ordnungsgemäß verschlossenen Rinderstall ein, sammelten lagerndes Stroh auf und entzündeten es.
Von den Kindern selbst vorgenommene Löschversuche scheiterten infolge des schnell um sich greifenden Feuers.
Beide Kinder sind bildungsgefährdet. Sie haben mehrfach das Klassenziel nicht erreicht ([Name, Vorname 1] besucht die dritte und [Name, Vorname 2] die zweite Klasse der Hilfsschule).
Nach der bisherigen Überprüfung aller Umstände liegt seitens der Eltern (Vater ist im VEB Getreidewirtschaft und Mutter im Kreisgericht Malchin tätig) keine Vernachlässigung der Aufsichtspflicht vor.
Die Überprüfungen werden mit dem Ziel fortgesetzt, Ordnung und Sicherheit in der LPG zu erhöhen.