Mängel bei der Eiweißnahrungs- und -futtermittelproduktion
2. April 1973
Information Nr. 238/73 über Mängel und Missstände bei der Leitung und Planung der Entwicklung und Erzeugung hochwertiger Eiweißnahrungsmittel und Eiweißfuttermittel
Durch das Ministerium für Staatssicherheit wurden im Ergebnis von Untersuchungen gegen die Personen Dr. Lorenz, Martin,1 geboren [Tag, Monat] 1931, Diplombiologe, ehemaliger Leiter des wissenschaftlichen Sekretariats des Zentralinstituts für Organische Chemie der Akademie der Wissenschaften der DDR in Berlin, wohnhaft Berlin-Adlershof, [Straße, Nr.], Mitglied der SED, DSF und des FDGB, und Stöcker, Joachim2 geboren [Tag, Monat] 1936, Diplom-Ingenieur, ehemaliger Gruppenleiter Enzyme im Forschungsinstitut für die Gärungsindustrie, Enzymologie und technische Mikrobiologie, wohnhaft Berlin-Treptow, [Straße, Nr.], Mitglied des FDGB, der DSF, KdT und des DTSB Ermittlungsverfahren mit Haft eingeleitet.3
Lorenz und Stöcker standen im dringenden Verdacht, Straftaten gegen die Volkswirtschaft der DDR im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung des Investitionsvorhabens Futterhefewerk Malchin4 begangen zu haben.
Im Februar 1973 fand vor dem I. Strafsenat des Stadtgerichts Berlin der Prozess statt, in dessen Ergebnis Lorenz und Stöcker wegen begangener Straftaten, zum Teil gemeinschaftlich handelnd, nach § 165 Absatz 1 StGB – Vertrauensmissbrauch5 – zu viereinhalb bzw. dreieinhalb Jahren Freiheitsentzug verurteilt wurden.
Im Ermittlungs- und Gerichtsverfahren wurde der Nachweis erbracht, dass Lorenz und Stöcker seit 1964 fortgesetzt und zum Teil gemeinschaftlich handelnd vorsätzlich ihre Stellung als anerkannte Wissenschaftler und Spezialisten in verschiedenen Gutachterkommissionen benutzt haben sowie die ihnen bei der Vorbereitung und Durchführung des Investitionsvorhabens »Futterhefewerk Malchin« übertragene Vertrauensstellung missbrauchten, um dem von der westdeutschen Firma Voltz6 angebotenen »Umwälzbüttenverfahren«7 zur Verhefung von Kubarohzucker eine Vorrangstellung zu verschaffen.
Lorenz und Stöcker haben durch ihre gutachterliche Tätigkeit die westdeutsche Firma Voltz und Sohn, Apparatebau, Frankfurt/Main, durch fortlaufende Auslieferung und Preisgabe von wissenschaftlich-technischen, ökonomischen, kommerziellen sowie handelspolitischen Informationen in die Lage versetzt, ein hohes wissenschaftliches und technisches Leistungsvermögen vorzutäuschen und sich als Lieferant der Verhefungsanlagen für das Futterhefewerk Malchin gegenüber anderen vorliegenden Angeboten durchzusetzen, obwohl ihnen bekannt war, dass diese westdeutsche Firma keine technischen und technologischen Erfahrungen sowie wissenschaftlichen Erkenntnisse auf dem Gebiet der Verhefung von Kubarohzucker besaß und auch nicht in der Lage war, funktionstüchtige Anlagen zur Verhefung von Kubarohzucker zu liefern.8
Der Volkswirtschaft der DDR entstand ein unmittelbarer Schaden von ca. 15,7 Mio. Mark. Diese Mittel sind für die vollständige Herstellung der Funktionsfähigkeit der Futterhefefabrik zusätzlich notwendig geworden. Außerdem mussten über 6,1 Mio. Valutamark für zusätzliche außerplanmäßige Eiweißfuttermittelimporte bereitgestellt werden.
Die Grundlage für die Unterstützung der westdeutschen Firma Voltz bildete die Voreingenommenheit von Lorenz und Stöcker für das »Umwälzbüttenverfahren«. Beide entschlossen sich, ihren Einfluss in den Expertengruppen und Gutachterkommissionen geltend zu machen, um das Verfahren der westdeutschen Firma Voltz zur Anwendung zu bringen.
Obwohl Lorenz nach einer Besprechung beim DIA Chemieausrüstungen erkannte, dass alle von ausländischen Lieferanten angebotenen Systeme zur Herstellung von Futterhefe gleichberechtigt zu behandeln sind, leitete er im Interesse der Durchsetzung des von ihm bevorzugten Verfahrens Maßnahmen ein, die der Firma Voltz die Möglichkeit zur Lieferung der von der DDR benötigten Anlage sicherte.
Mit der westdeutschen Firma vereinbarte er eine sogenannte wissenschaftliche Beratertätigkeit – eine der Voraussetzungen für die westdeutsche Firma überhaupt –, ohne die sie gar nicht in der Lage gewesen wäre, irgendwelche Angebote an die DDR zu unterbreiten.
Lorenz übergab im Rahmen der »wissenschaftlichen Beratertätigkeit« seine Kenntnisse über die Verhefung von Substrat (in diesem Fall von Kubarohzucker) an die Firma Voltz, nahm selbst Korrekturen an den Angeboten der Firma Voltz auf der Grundlage eigener Berechnungen vor, übermittelte die Ergebnisse von Laborversuchen, nutzte die erreichten Werte der Laborversuche zur Verbesserung der westdeutschen Angebotsziffern.
Um die genannten Aktivitäten für die westdeutsche Firma Voltz zu verschleiern, unterhielten Lorenz und teilweise auch Stöcker neben den offiziellen Kontakten auch inoffizielle Beziehungen zu den westdeutschen Vertretern.
Außerdem übergab Lorenz die Erkenntnisse und Parameter von zwei großtechnischen Versuchen über die Verhefung von Kubarohzucker, die 1964 bzw. 1965 im VEB Zellstoff- und Papierfabrik Rosenthal in Blankenstein, [Kreis] Lobenstein, auf seine Anregung organisiert und durchgeführt wurden, an die westdeutsche Firma Voltz.
Nur auf der Grundlage dieser Erkenntnisse konnte die westdeutsche Firma Voltz den Forderungen der DDR-Seite entsprechende Angebote abgeben.
Auch während der Mitarbeit bei der Erarbeitung der technisch-ökonomischen Zielstellung des Investitionsvorhabens »Produktionskapazitäten für die Futterhefeherstellung« bemühte sich Lorenz, das von der Firma Voltz angebotene System »Umwälzbüttenverfahren« als die optimalste Variante zu begründen.
Bei der Entscheidungsfindung über die zu importierende Anlage nutzte Lorenz seine Expertenstellung dazu aus, die Schwächen eines von der österreichischen Firma OEST angebotenen Systems zur Verhefung von Kubarohzucker besonders hervorzuheben und damit eine Ablehnung des österreichischen Angebots zugunsten des »Umwälzbüttenverfahrens« von Voltz durchzusetzen.
Lorenz unterließ die Patentierung seiner an die Firma Voltz übergebenen wissenschaftlichen Erkenntnisse über das Verfahren zur Verhefung von Kubarohzucker, sodass diese unter patentfreien Verhältnissen in die DDR liefern konnte.
Unter diesen Bedingungen brauchte die westdeutsche Firma Voltz keine Lizenzgebühren an die DDR entrichten und die DDR musste sogar für das »gelieferte Know-how« 800 TVM bezahlen.
In den Vertragsverhandlungen der DIA Chemieausrüstungen machte Lorenz nicht auf die Unzulässigkeit der Forderungen von Voltz, für das »gelieferte Know-how« 800 TVM zu berechnen, aufmerksam, da das »Know-how« im Wesentlichen seine eigenen wissenschaftlichen Ergebnisse darstellte.
Außerdem führte Lorenz in seinem Labor für die Firma Voltz Laborversuche zur Verhefung von Maiskolbenhydrolysat9 durch, mit deren Ergebnissen die Firma in Jugoslawien ein anderes Vorhaben realisieren konnte.
In den Gesprächen mit Vertretern von Voltz gab Lorenz auch andere Informationen über die mikrobielle Eiweißsynthese weiter.
Ebenso wie Lorenz hat Stöcker in denjenigen gutachterlichen Gremien, in denen er als anerkannter Experte auf technologischem Gebiet tätig war, mit dazu beigetragen, gemeinschaftlich mit Lorenz handelnd, das »Umwälzbüttensystem« der westdeutschen Firma Voltz so zu referieren, dass eine Entscheidung über den Import dieses Verfahrens zugunsten der westdeutschen Firma Voltz getroffen wurde.
In den Untersuchungen wurde weiter nachgewiesen, dass die Firma Voltz das Verfahren zur Verhefung von Kubarohzucker nicht beherrschte und in betrügerischer Absicht unter Anwendung unlauterer Mittel und Methoden handelte. Durch das Anstreben einer »Kooperation« mit der DDR bei Inbetriebnahme des Futterhefewerkes Malchin beabsichtigte der westdeutsche Lieferant, die eigenen Schwächen zu verschleiern und auf Kosten und mit den Kräften der DDR eine Referenzanlage zu schaffen. Damit hätte die Firma Voltz zugleich den Markt zur Errichtung kompletter Futterhefeanlagen in den sozialistischen Ländern erschließen können.
Bei der Aufklärung der Straftaten im Rahmen der Untersuchungen wurden zugleich eine Reihe von Mängeln und Missständen bei der Leitung und Planung der Entwicklung und Erzeugung hochwertiger Eiweißnahrungsmittel und Eiweißfuttermittel durch zentrale staatliche Organe, wirtschaftsleitende Organe usw., bei der Einhaltung von Sicherheit und Ordnung, der Gewährleistung des Geheimnisschutzes und der Erhöhung der sozialistischen Wachsamkeit, in der Arbeit mit den gesetzlichen Bestimmungen wie z. B. Investitions- und Importverordnungen sowie in der Tätigkeit der Gutachterkommissionen, Ausschüsse einschließlich der politisch-ideologischen Erziehung der darin eingesetzten Kader bekannt.
Diese Mängel und Missstände haben sich unmittelbar begünstigend auf die Durchführung der Straftaten ausgewirkt. Unter diesen Bedingungen konnten daher die Machenschaften des Lorenz und Stöcker über einen längeren Zeitraum unerkannt bleiben.
Die im Einzelnen erkannten Mängel und Missstände werden in den nachfolgenden Abschnitten eingehender erläutert:
In der DDR beschäftigen sich auf der Grundlage zahlreicher Beschlüsse des Ministerrates der DDR eine Reihe von zentralen staatlichen Organen, wirtschaftsleitenden Einrichtungen, wissenschaftlichen Instituten sowie Projektierungs- und Ausrüstungsbetrieben mit der Entwicklung und Erzeugung hochwertiger Eiweißnahrungsmittel und Eiweißfuttermittel.10
In Kenntnis der ernährungspolitischen und strategischen Bedeutung des Eiweißes und der Eiweißfuttermittelsituation in der DDR hatte der Ministerrat bereits 1954 die ersten Beschlüsse auf diesem Gebiet gefasst, die dann weiter verfolgt wurden und in Beschlüssen zur Errichtung von Futterhefewerken auf der Basis von Kohlehydraten und Kohlenwasserstoffen (Erdölverhefung, Erdgaskonvertierung) mündeten.
Insbesondere im Verantwortungsbereich des Staatlichen Komitees für Aufkauf und Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, im Zentralinstitut für Organische Chemie der Akademie der Wissenschaften der DDR und im Forschungsinstitut für die Gärungsindustrie, Enzymologie und technische Mikrobiologie (Verantwortungsbereich des Ministeriums für bezirksgeleitete und Lebensmittelindustrie), jedoch in Einzelfragen auch in solchen Organen wie
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Staatliche Plankommission, Abt. Landwirtschaft und Abt. Chemie,
- –
Ministerium für chemische Industrie,
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Ministerium für Wissenschaft und Technik
wurde die Leitung und Planung sowie Durchführung der Beschlüsse weitestgehend dezentralisiert, äußerst schleppend und ungenügend beachtet, die volkswirtschaftlichen Erfordernisse und Möglichkeiten in ihrer Gesamtheit nicht komplex übersehen, sodass bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine einheitliche Konzeption für die Entwicklung und Erzeugung hochwertiger Eiweißnahrungsmittel und Eiweißfuttermittel für die Volkswirtschaft besteht.
Aus diesem Grund liegen gegenwärtig auch keine verbindlichen Festlegungen für günstige Lösungsvarianten, insbesondere für die Schaffung von Produktionskapazitäten zur Herstellung von mikrobiellem Eiweiß (Futterhefe), vor.
Außer einigen Rekonstruktionsmaßnahmen in bestehenden Futterhefeabteilungen der Zellstoff- und Gärungsindustrie der DDR und dem Import einer bisher noch nicht voll funktionsfähigen Futterhefeanlage für das Futterhefewerk Malchin wurden die Beschlüsse des Ministerrates durch verschiedenartigste und sich widersprechende »Argumente«, so u. a. neue Rohstoffvarianten, Standortfragen, fehlende Baukapazitäten, toxikologische Bedenken, Verwertbarkeit von Nebenprodukten, im Endergebnis niemals voll wirksam und somit auch nicht realisiert.
Die Verletzung zentraler staatlicher Weisungen durch verantwortliche Wirtschaftsfunktionäre wird auch bei der Realisierung des Regierungsabkommens mit der UdSSR vom 20.12.1968 über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Ausarbeitung von Verfahren, der Konstruktion von Ausrüstungen und der Projektierung für die industrielle Produktion von Eiweißfuttermitteln aus Dieselkraftstoff und Erdgas (Komplex 03) sichtbar.11
Durch eine gute Zusammenarbeit zwischen den Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen beider Länder konnte bereits 1971 ein produktionsreifes Verfahren zur Produktion von Futterhefe aus Dieselkraftstoff vorgelegt und weiterer wissenschaftlicher Vorlauf geschaffen werden.
Obwohl sich die DDR nach dem Abkommen verpflichtete, bis 1973 eine erste Großanlage mit einer Kapazität von 30 kt/a zu errichten, erfolgte bisher keine volkswirtschaftliche Einordnung dieses Vorhabens. Die Vorstellungen der Staatlichen Plankommission, Abteilung Chemie, sehen gegenwärtig vor, die erste Großanlage etwa 1978 bis 1980 mit polnischer Hilfe zu realisieren.
In der Vergangenheit, seit etwa 1969, wurden mehr als zehn Beschlüsse durch den Ministerrat der DDR gefasst bzw. andere zentrale Festlegungen getroffen, um die dringend zu lösende Eiweißsituation der DDR zu verbessern.
Seit mehr als zehn Jahren werden bereits die zentral gestellten Aufgaben für die Erzeugung von hochwertigen Eiweißfuttermitteln und Eiweißnahrungsmitteln nicht realisiert. Die Versäumnisse der Vergangenheit können zu einer ernsthaften Gefährdung der durch den VIII. Parteitag12 gestellten Aufgaben, insbesondere der Bereitstellung ausreichender hochwertiger Eiweißnahrungsmittel für die Versorgung der Bevölkerung infolge fehlender bzw. nicht ausreichender Mengen von Eiweißfuttermitteln, führen.
Diese Terminstellungen widersprechen nach Auffassung von Fachleuten einer effektiven Nutzung der vorliegenden Forschungs- und Entwicklungsergebnisse, den bereits verausgabten Forschungsmitteln in Höhe von mehr als 160 Mio. M und der Notwendigkeit zur Einschränkung der Importabhängigkeit vom kapitalistischen Eiweißfuttermittelmarkt. Sie würden auch eindeutig den Erfahrungen der Sowjetunion zuwiderlaufen, die der Lösung des Eiweißproblems mithilfe des Ausbaus der mikrobiologischen Industrie zunehmende Bedeutung beimisst. Die UdSSR ist sogar an der Verlängerung und einer bedeutenden Erweiterung des Regierungsabkommens vom 20.12.1968 interessiert.
Die erkennbaren Verzögerungen bei der Realisierung haben auch Unzufriedenheit und Desinteresse bei den Arbeitern und Wissenschaftlern in den Instituten, Projektierungseinrichtungen, Bau- und Montagebetrieben sowie Versuchsanlagen hervorgerufen und diskriminieren die Zusammenarbeit mit der Sowjetunion.
Während auf der einen Seite eine Einordnung der ersten Großanlage zum Komplex 03 in den Fünfjahrplan 1971 bis 1975 mit der Begründung fehlender volkswirtschaftlicher Möglichkeiten bisher nicht erfolgte, werden andererseits bereits neue, jedoch unausgereifte Projekte – Holzhydrolyseverhefung, Äthylenalkoholverhefung – in Angriff genommen. Außerdem müssen erhebliche finanzielle Mehraufwendungen für den Import von unbedingt erforderlichen Eiweißfuttermitteln aus dem NSW erbracht werden.
Zur Verhinderung weiterer negativer Auswirkungen und der Herbeiführung einer den volkswirtschaftlichen Erfordernissen entsprechenden Leitung und Planung der Entwicklung und Erzeugung hochwertiger Eiweißnahrungsmittel und Eiweißfuttermittel wird vorgeschlagen:
1. Eine einheitliche und zentralisierte Leitung und Kontrolle aller in der DDR laufenden Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zur Erzeugung hochwertiger Eiweißnahrungsmittel und Eiweißfuttermittel, einschließlich der Überführung ihrer Ergebnisse in die Praxis herbeizuführen. Für die Kontrolle sollte ein Beauftragter des Ministerrates mit allen notwendigen Vollmachten eingesetzt werden. Dabei sollten die Erfahrungen der Sowjetunion bei der Leitung, Planung und Entwicklung einer mikrobiologischen Industrie beachtet und die in der DDR diesbezüglich angelaufenen konzeptionellen Arbeiten unbedingt qualifiziert werden.
Die durch das Gerichtsverfahren gegen Dr. Lorenz und Diplom-Ingenieur Stöcker gewonnenen Erkenntnisse erfordern, dass wirksame Maßnahmen zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung integrierter Bestandteil der einheitlichen und zentralisierten Leitung und Kontrolle werden.
2. Die Staatliche Plankommission sollte beauftragt werden, in Zusammenarbeit mit den beteiligten Ministern eindeutige Festlegungen hinsichtlich der Rang- und Reihenfolge der Einordnung und Realisierung von noch zu schaffenden Produktionskapazitäten zur Erzeugung hochwertiger Eiweißnahrungsmittel und Eiweißfuttermittel zu treffen, die hierfür notwendigen Aufgaben abrechenbar zu gestalten und die Verantwortlichkeit klar auszuweisen.