Provokation gegen das Gebäude des Staatsrates der DDR
12. September 1973
Information Nr. 947/73 über provokatorische Handlungen einer Westberliner Bürgerin gegen das Gebäude des Staatsrates der DDR am 12. September 1973
Am 12.9.1973, gegen 14.45 Uhr, wurde durch Sicherungskräfte des Ministeriums für Staatssicherheit die Westberliner Bürgerin [Name, Vorname], geboren am [Tag, Monat] 1928 in Berlin, tätig als Steueroberinspektor am Finanzamt Westberlin-Wilmersdorf, wohnhaft Westberlin 33, [Straße, Nr.], Familienstand geschieden, vorläufig festgenommen, nachdem sie durch zwei Steinwürfe eine Doppelglasscheibe des Hauptportals des Amtssitzes des Staatsrates der DDR zerstört hatte.
Als Motiv für ihre provokatorischen Handlungen gab die [Name] an, aus Protest gegen die Verurteilung des ihr persönlich bekannten Grenzprovokateurs Slawinski, Walter,1 geboren am [Tag, Monat] 1929, wohnhaft Westberlin-Kreuzberg, [Straße, Nr.], gehandelt zu haben.
Slawinski hatte am 19.5.1973 und am 14.7.1973 von Westberlin aus provokatorisch die Grenzsicherungsanlagen der DDR überstiegen; er wurde am 31.8.1973 vom Stadtbezirksgericht Berlin-Pankow zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt. (siehe Information Nr. 667/73 vom 16.7.1973)
In der bisherigen Untersuchung zu den provokatorischen Handlungen der [Name] wurde offenkundig, dass sie nur vermindert geistig zurechnungsfähig ist.
Sie befand sich bereits 1967 in Westberlin ca. vier Monate zur psychiatrischen Behandlung in der Waldhaus-Klinik in Westberlin-Zehlendorf, da sie aus Protest »gegen undemokratische Verhaltensweisen im Bereich der Freien Universität Westberlin« bei einem Professor eine Fensterscheibe seines Wohnhauses zerstörte.
Gegenwärtig läuft gegen die [Name] beim Amtsgericht Westberlin-Tiergarten ein Strafverfahren wegen Hausfriedensbruch im Zusammenhang mit der Besetzung des ehemaligen Bethanienkrankenhauses in Westberlin-Kreuzberg.
Aus den vorgenannten Umständen wurde in Abstimmung mit dem Generalstaatsanwalt von Groß-Berlin gegen die [Name] ein Ordnungsstrafverfahren durchgeführt (Ordnungsstrafe in Höhe von 50,00 DM), die [Name] nach Westberlin zurückgeschickt und über sie Einreisesperre für die DDR verhängt.2