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Schusswaffenanwendung eines NVA-Sicherungspostens

16. Februar 1973
Information Nr. 156/73 über die Schusswaffenanwendung eines NVA-Sicherungspostens gegenüber bulgarischen Staatsangehörigen an der Autobahnbrücke Bademeusel, Kreis Forst (Staatsgrenze der DDR zur VR Polen)

Am 15.2.1973, gegen 20.40 Uhr, durchfuhr der bulgarische Staatsbürger [Name 1, Vorname], geboren am [Tag, Monat] 1934, wohnhaft Senftenberg, Bezirk Cottbus, tätig als Kellner im HO-Kreisbetrieb Senftenberg mit seinem Pkw, polizeiliches Kennzeichen CH 4219, und den außerdem im Fahrzeug befindlichen bulgarischen Staatsbürgern [Name 2, Vorname], geboren am [Tag, Monat] 1935, wohnhaft Senftenberg, Bezirk Cottbus, tätig als Musiker am Theater Senftenberg; [Name 3, Vorname], geboren am [Tag, Monat] 1906, wohnhaft Sofia, [Straße, Nr.], und [Name 4, Vorname], geboren am [Tag, Monat] 1908, wohnhaft Sofia, [Straße, Nr.], unter Nichtbeachtung der Sperrschilder den Schlagbaum des NVA-Grenzkontrollpunktes Autobahnbrücke Bademeusel, Kreis Forst, an der Staatsgrenze der DDR zur VR Polen.

Der Pkw wurde durch einen Sicherungsposten der NVA unter Anwendung der Schusswaffe zum Halten gezwungen. Der Fahrer des Pkw, [Name 1, Vorname] erlitt einen Lungendurchschuss. [Name 2] erlitt Schnittwunden.

Die bisherigen Untersuchungen des MfS ergaben, dass sich die Bürger [Name 1] und [Name 2] auf der Rückfahrt vom Zentralflughafen Schönefeld befanden, wo sie die Eltern des Letztgenannten abgeholt hatten. [Name 1] verpasste während der Fahrt die Autobahnabfahrt Lübbenau und befuhr mit hoher Geschwindigkeit, ohne die Sperrschilder zu beachten, die gesperrte Autobahn in Richtung Staatsgrenze DDR – VR Polen.

Da zu diesem Zeitpunkt eine Fahndung nach einem, vermutlich bewaffneten, Gewaltverbrecher lief, erteilte der Postenführer der NVA an den Sicherungsposten den Befehl zur Schusswaffenanwendung, um einen möglichen gewaltsamen Grenzdurchbruch des im Pkw zu vermutenden Gewaltverbrechers zu verhindern.

Der durch die Anwendung der Schusswaffe verletzte Bürger [Name 1] wurde unverzüglich in die Lungenheilstätte Cottbus eingeliefert. Laut Auskunft des Chefarztes der Heilstätte am 16.2.1973 (7.00 Uhr) ist der Patient außer Lebensgefahr.

Die Untersuchungen des MfS zur umfassenden Aufklärung des Vorkommnisses werden fortgesetzt.1

Es wird gebeten, den Botschafter der VR Bulgarien in der DDR über dieses Vorkommnis in geeigneter Form in Kenntnis zu setzen.2

  1. Zum nächsten Dokument Schreiben an Bahnpolizisten

    18. Februar 1973
    Information Nr. 159/73 über das Versenden von Schreiben des Westberliner Generalstaatsanwaltes bei dem Landgericht an Angehörige der Bahnpolizei in Westberlin

  2. Zum vorherigen Dokument Suizid des Parteisekretärs der Ingenieurhochschule Wismar

    16. Februar 1973
    Information Nr. 145/73 über den Selbstmord des Parteisekretärs der Ingenieurhochschule Wismar, Herbert Lentzsch, am 20. Januar 1973 in Berlin-Karlshorst