Sicherheit und Ordnung während der Weltfestspiele (5)
29. Juli 1973
5. Information Nr. 730/73 über Probleme und Vorkommnisse der Sicherheit und Ordnung
Während der Eröffnungsveranstaltung, der Eröffnung der Kulturzentren und der anderen zu den X. Weltfestspielen1 durchgeführten Veranstaltungen waren Sicherheit und Ordnung gewährleistet.2 Die eingeleiteten Sicherungsmaßnahmen und der Einsatz der Kräfte erwiesen sich als zweckmäßig.
Im Rahmen der bekannten Pläne und Absichten entwickelten Mitglieder der »Jungen Union«3 im »Stadion der Weltjugend«4 erste Aktivitäten zur Führung von Diskussionen mit kleineren Gruppen von FDJ-Mitgliedern.
Zu den von ihnen für den 29.7.1973 geplanten Aktionen auf dem Alexanderplatz wurde bekannt, führende Kreise der Westberliner CDU befürchten, dass aufgrund des Einsatzes von starken Diskussionsgruppen der FDJ die beabsichtigte Wirkung ausbleiben könne.5 Konkrete Festlegungen zum unmittelbaren Vorgehen sollen deshalb erst am Vormittag des 29.7.1973 durch die Landesgeschäftsstelle der »Jungen Union« in Westberlin getroffen werden.
Es werde erwogen, eventuell neue Trefforte zur Führung von Diskussionen und zur Verteilung von Flugblättern festzulegen und sich dabei in einzelne Gruppen aufzuteilen.
Außerdem erfolgte die Orientierung an die »Junge Union«, nicht nur mit FDJ-Mitgliedern zu diskutieren, sondern auch mit ausländischen Festivaldelegierten und Besuchern, mit dem Ziel, diese zur Teilnahme an Veranstaltungen in Westberlin zu gewinnen.
Zu den vom Geschäftsträger a. i. der Botschaft der Republik Italien in der DDR gegebenen Hinweisen, wonach bestimmte, noch nicht näher bezeichnete Kräfte während der X. Weltfestspiele einen Anschlag bzw. Provokationen gegen die italienische Botschaft unternehmen wollen, wurden die entsprechenden Schutz- und Sicherungsmaßnahmen eingeleitet.
Die bisherigen Überprüfungen erbrachten noch keine Bestätigung der Hinweise.
Aufgrund der Wirksamkeit der eingeleiteten Sicherungsmaßnahmen kam es in der Hauptstadt der DDR zu keinen wesentlichen Störungen der Sicherheit und Ordnung. Die im Berichtszeitraum festgestellten feindlich-negativen Handlungen sind Einzelerscheinungen. Sie beziehen sich nur auf Beschädigung von Sichtagitation. Gegen die Täter wurden durch die zuständigen Organe strafrechtliche bzw. erzieherische Maßnahmen eingeleitet.
Die Maßnahmen zur Überprüfung der anonymen Bombendrohung am 27.7.1973 ergaben bisher keinerlei Anhaltspunkte für ein derartiges Vorhaben.6