Direkt zum Seiteninhalt springen

Ungesetzlichen Grenzübertritt eines Westberliner Bürgers

25. Juli 1973
Information Nr. 704/73 über den ungesetzlichen Grenzübertritt eines Westberliner Bürgers von Westberlin aus in die DDR am 21. Juli 1973

Am 21.7.1973, gegen 21.40 Uhr, drang der Westberliner Bürger Krause, Horst,1 geboren [Tag, Monat] 1939, wohnhaft Berlin-Neukölln, [Straße, Nr.], ohne Beruf und zuletzt ohne festes Arbeitsverhältnis, in Westberlin ca. zwanzigmal wegen Diebstahl, Hehlerei, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch vorbestraft, in der DDR am 28.1.1972 wegen ungesetzlichen Grenzübertritts zu einem Jahr und vier Monaten Freiheitsentzug verurteilt und am 1.11.1972 laut Amnestieerlass2 nach Westberlin entlassen, am sogenannten Treptower Weichengestell (Kiefholzstraße – Ecke Treptower Straße) ungesetzlich in die Hauptstadt der DDR ein.

Nach Übersteigen der Grenzsicherungsanlagen wurde Krause, der keinen Widerstand leistete, durch Angehörige der Grenztruppen der NVA ohne Anwendung der Schusswaffe festgenommen.

Nach bisherigen Untersuchungen hatte sich der Krause am 21.7.1973 bis gegen 21.00 Uhr in mehreren Westberliner Gaststätten aufgehalten und seinen Aussagen zufolge stark dem Alkohol zugesprochen.

Im Verlaufe der Zechtour habe er sich entschlossen, sich an die Stelle zu begeben (sogenannte Treptower Weichengestell), wo er am 13.10.1971 bereits einen ungesetzlichen Grenzübertritt in die Hauptstadt der DDR durchgeführt hatte.

Gegen 21.15 Uhr stieg Krause, ohne seine Handlungsweise begründen zu können, auf die Grenzbefestigung und setzte sich dort rittlings nieder.

Zu diesem Zeitpunkt erschienen drei Funkstreifenwagen der Westberliner Polizei am Handlungsort. Die Insassen, denen der Krause aufgrund seiner vielen Vorstrafen offensichtlich bekannt war, forderten diesen auf, die Grenzsicherungsanlage zu verlassen bzw. »keinen Ärger zu machen, es würde sonst auf ihn geschossen«. Ernsthafte Maßnahmen zur Verhinderung des ungesetzlichen Eindringens in die DDR wurden von den Westberliner Polizisten jedoch nicht ergriffen.

Krause, der keine Personalpapiere bei sich hatte, konnte auf der Grundlage der im Jahre 1971 gegen ihn geführten Untersuchung zweifelsfrei identifiziert werden.

Gegen Krause wurde durch das MfS ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und Haftbefehl erlassen.

Die Untersuchungen zur umfassenden Aufklärung der Ursachen, Motive und begünstigenden Bedingungen im Zusammenhang mit dem Eindringen des Krause in die Hauptstadt der DDR werden durch das MfS fortgesetzt.

  1. Zum nächsten Dokument Grenzprovokationen an der Staatsgrenze zu Westberlin

    25. Juli 1973
    Information Nr. 707/73 über weitere grenzprovokatorische Handlungen an der Staatsgrenze zwischen der DDR und Berlin (West)

  2. Zum vorherigen Dokument Sicherheit und Ordnung während der Weltfestspiele (1)

    24. Juli 1973
    1. Information Nr. 706/73 über Probleme und Vorkommnisse der Sicherheit und Ordnung