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Ungesetzliches Eindringen durch Bürger aus Westberlin

16. Juli 1973
Information Nr. 666/73 über das ungesetzliche Eindringen durch zwei Bürger aus Berlin (West) in das Territorium der Hauptstadt der DDR

Am 15.7.1973, gegen 6.20 Uhr, drangen widerrechtlich die Bürger aus Berlin (West) [Name 1, Vorname], geboren am [Tag, Monat] 1947, Beruf Buchdrucker, zuletzt in der Buchdruckerei Hayn’s A.W Erben1 in Berlin 36, Schlesische Straße 26, tätig, wohnhaft Berlin 36 (Kreuzberg), [Straße, Nr.], bei [Name 2] und [Name 3, Vorname], geboren am [Tag, Monat] 1941, Beruf Aufzugsmonteur, zuletzt Fa. Gottschalk und Michaelis in Berlin-Neukölln, Lahnstraße 11–23 wohnhaft Berlin 44 (Neukölln ), [Straße, Nr.], (1960 die DDR ungesetzlich verlassen, in der BRD kriminell vorbestraft) von Berlin (West) kommend in das Gebiet der Hauptstadt der DDR ein, indem sie auf dem U-Bahnhof Heinrich-Heine-Straße aus einem aus Richtung Moritzplatz kommenden und in Richtung Gesundbrunnen fahrenden Zug – als dieser in langsamer Fahrt den U-Bahnhof Heinrich-Heine-Straße durchfuhr – auf den Bahnsteig absprangen.

Beide Personen standen stark unter Alkoholeinfluss und waren nicht im Besitz der zu einer Identifizierung notwendigen Personalpapiere.

Nachdem [Name 1] und [Name 3] durch NVA-Sicherungskräfte zum Stehenbleiben aufgefordert worden waren, versuchten sie, sich auf dem Bahnsteig entlang in den nach dem U-Bahnhof Moritzplatz führenden U-Bahntunnel nach Berlin (West) zurückzubewegen. Nach Abgabe von zwei Warnschüssen wurden sie unverletzt festgenommen.

Die bisherigen Untersuchungen ergaben, dass [Name 1] und [Name 3] in den Abendstunden des 14. Juli 1973 unabhängig voneinander in der Umgebung des Hermannplatzes in Berlin-Neukölln eine Zechtour durch verschiedene ihnen nicht mehr erinnerliche Lokalitäten unternommen haben, wobei sie in größeren Mengen Alkohol zu sich nahmen.

In den Morgenstunden des 15.7.1973 haben beide vom U-Bahnhof Hermannplatz aus einen U-Bahnzug in Richtung U-Bahnhof Moritzplatz bestiegen, ohne diese Handlungsweise motivieren zu können. Nach Angaben des [Name 3] sei ihm von [Name 1] bei Fahrtverringerung und der Einfahrt des U-Bahnzuges in einen U-Bahnhof zugerufen worden, dass sie aussteigen müssten, ohne dass es beiden bekannt gewesen sein will, dass es sich um den U-Bahnhof Heinrich-Heine-Straße in der DDR-Hauptstadt handelt.

In ihrem angetrunkenen Zustand wollen [Name 1] und [Name 3] erst durch die Aufforderung der Grenzsicherungskräfte der NVA, stehen zu bleiben, wahrgenommen haben, dass sie sich auf dem Territorium der DDR befinden. Von den abgegebenen Warnschüssen wollen sie keine Wahrnehmung gemacht haben.

Gegen [Name 1] und [Name 3] wurden durch das MfS Ermittlungsverfahren eingeleitet und gegen sie Haftbefehl beantragt.

Die Untersuchungen zur umfassenden Aufklärung der weiteren Ursachen und Motive, insbesondere inwieweit [Name 1] und [Name 3] in provokatorischer Absicht gehandelt haben, werden fortgesetzt.

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    16. Juli 1973
    Information Nr. 667/73 über einen ungesetzlichen Grenzübertritt Berlin (West) – DDR durch den Bürger aus Berlin (West) Slawinski

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    16. Juli 1973
    Information Nr. 663/73 über das ungesetzliche Eindringen von Bürgern der BRD in die DDR