Ungesetzliches Eindringen von BRD-Bürgern in die DDR
16. Juli 1973
Information Nr. 663/73 über das ungesetzliche Eindringen von Bürgern der BRD in die DDR
1. Am 10.7.1973, gegen 21.45 Uhr, wurden in der Nähe der Ortschaft Schrampe, Kreis Osterburg, Bezirk Magdeburg, die BRD-Bürger [Name 1, Vorname 1], geboren am [Tag, Monat] 1954, ohne Beruf, zuletzt ohne festes Arbeitsverhältnis, wohnhaft Braunschweig, [Straße, Nr., Herberge] – am 15.6.1971 im Raum Zießau, die DDR ungesetzlich verlassen – und [Name 2, Vorname], geboren am [Tag, Monat] 1946, ohne Beruf, zuletzt ohne festes Arbeitsverhältnis, wohnhaft Braunschweig, [Straße, Nr., Herberge] – am 2.8.1970 die DDR ungesetzlich nach der BRD verlassen, nach der Rückkehr im November 1970 Inhaftierung und am 12.4.1971 unter Aberkennung der Staatsbürgerschaft der DDR in die BRD entlassen – sowie der DDR-Bürger [Name 1, Vorname 2], geboren am [Tag, Monat] 1951, ohne Beruf, zuletzt Gleisbauhelfer bei der Reichsbahndirektion Magdeburg, Bauzug »Philipp Müller«, wohnhaft Rathsleben,1 Kreis Osterburg, [Straße, Nr.], festgenommen, als sie versuchten, ohne erforderliche Genehmigung sowie Personaldokumente in die Sperrzone des Grenzgebietes einzudringen mit dem Ziel, die Staatsgrenze der DDR in Richtung BRD zu durchbrechen.
Die durch das MfS bisher geführten Untersuchungen ergaben, dass [Name 1] und [Name 2] zuvor widerrechtlich von der BRD aus in das Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik eingedrungen waren, um die in Rathsleben, Kreis Osterburg, wohnenden Eltern und Geschwister des [Name 1] zum ungesetzlichen Verlassen der DDR nach der BRD zu veranlassen.
Während des ungesetzlichen Aufenthaltes in Rathsleben forderten [Name 1, Vorname 1] und [Name 2] die Eltern des [Name 1] sowie den Mitbeschuldigten [Name 1, Vorname 2] wiederholt zum Verlassen der DDR nach der BRD auf.
Dabei verherrlichten sie die Lebensverhältnisse in der BRD und zeigten insbesondere dem [Name 1, Vorname 2] auf, wie er in der BRD »leicht zu Geld« gelangen könne.
Aufgrund dieser Beeinflussung entschloss sich der [Name 1, Vorname 2], gemeinsam mit seinem Bruder sowie dem [Name 2] die DDR ungesetzlich zu verlassen, und in der BRD die ihm während seiner Zugehörigkeit zur Vierten VP-Bereitschaft in Magdeburg-Prester von 1970 bis 1973 bekannt gewordenen militärischen Tatsachen zwecks Erlangung finanzieller Vorteile an Geheimdienststellen zu verraten.
2. Am 10.7.1973, gegen 19.35 Uhr, wurde im Grenzabschnitt Scharfenstein, Kreis Wernigerode, Bezirk Magdeburg, im Ergebnis eingeleiteter Fahndungsmaßnahmen durch Angehörige der NVA/Grenze der zuvor ungesetzlich in das Gebiet der DDR eingedrungene BRD-Bürger [Name 3, Vorname], geboren am [Tag, Monat] 1931, ohne Beruf, zuletzt Hilfsarbeiter in der Autoreparaturwerkstatt Hoffmann, Hamburg, Grandkuhlenweg wohnhaft Hamburg 80, [Straße, Nr.], bei [Name 4], nach eigenen Angaben zehnmal vorbestraft wegen Körperverletzung, Diebstahl und Landstreicherei, 1951 die DDR ungesetzlich nach der BRD verlassen, seit 1962 insgesamt fünfmal ungesetzlich in das Gebiet der DDR eingedrungen, festgenommen.
Die durch das MfS bisher geführten Untersuchungen ergaben, dass es sich bei [Name 3], der im Jahre 1951 gemeinsam mit seinem Bruder die DDR ungesetzlich verlassen hatte, um einen geistig abnorm entwickelten Menschen handelt.
Er war bis zum Jahre 1945 aufgrund dieses Zustandes in Kindernervenheilanstalten untergebracht.
Nach dem Tode seines Bruders in der BRD drang er wiederholt in das Gebiet der DDR ein. Er wurde letztmalig am 19.6.1973 in die BRD zurückgewiesen.
Gegen die an den Grenzdurchbrüchen beteiligten Personen wurden Ermittlungsverfahren mit Haft eingeleitet.
Die Untersuchungen zur umfassenden Aufklärung der Ursachen, Motive und begünstigenden Bedingungen werden fortgesetzt insbesondere mit dem Ziel, herauszuarbeiten, inwieweit die Beschuldigten im Auftrage feindlicher Organisationen tätig wurden und von diesen kriminelle Elemente und geistig abnormale Personen für das Vorgehen gegen die Grenzsicherungsmaßnahmen der DDR ausgenutzt werden.