Direkt zum Seiteninhalt springen

Ungesetzliches Verlassen der DDR durch Fernseh-Ansagerin

28. Juni 1973
Information Nr. 612/73 über das ungesetzliche Verlassen der DDR durch die Ansagerin des Fernsehens der DDR, Hubig, Renate

Durch Untersuchungen des MfS wurde bestätigt, dass die Hubig, Renate,1 geboren am [Tag, Monat] 1945, wohnhaft 116 Berlin, [Straße, Nr.], Ansagerin im DDR-Fernsehen, geschieden, zwei Kinder, eins davon im Haushalt lebend, Mitglied des FDGB und der DSF, unter Ausnutzung der vereinfachten und erleichterten Abfertigungsbedingungen2 an den Grenzübergangsstellen ausgeschleust worden ist und sich gegenwärtig in Westberlin aufhält.

Die Hubig hat am 1.6.1973 ihren Dienst im Fernsehen der DDR nicht angetreten.

Da der mit der Hubig zusammenlebende Tonassistent der Studiotechnik Fernsehen [Name 1, Vorname], ab 1.6.1973 seinen Jahresurlaub angetreten hatte, wurde vom Fernsehen der DDR zunächst davon ausgegangen, dass sie ihren für Mitte Juni 1973 geplanten Urlaub disziplinwidrig vorzeitig angetreten hat. Beide wurden jedoch an der angegebenen Urlaubsadresse nicht angetroffen. ([Name 1] wurde inzwischen an einem Urlaubsort an der Ostsee allein festgestellt. Er führte an, in letzter Zeit keine Beziehungen mehr zur Hubig unterhalten zu haben und über ihren Verbleib keine Angaben machen zu können. Bekannt ist, dass zwischen beiden seit einiger Zeit Spannungen bestanden.)

Die Hubig wurde am 30.5.1973 letztmalig gesehen. Die Wohnung befand sich in großer Unordnung, offensichtlich zurückzuführen auf einen hastigen Aufbruch.

Wie die Ermittlungen weiter ergaben, hat sie unmittelbar vor dem ungesetzlichen Verlassen der DDR ihr gesamtes Sparguthaben abgehoben. [Passage mit schutzwürdigen Informationen nicht wiedergegeben.]

Am 12.6.1973 meldete sich die Mutter der Hubig telefonisch aus Westberlin beim geschiedenen Ehemann der Hubig, Ehrlicher, Werner,3 und teilte ihm mit, Renate Hubig, deren Tochter [Vorname 1] und sie selbst seien gut »rüber« gekommen und hielten sich in Westberlin bei der Schwester der Hubig auf. Die Mutter der Hubig kehrte von einer genehmigten Rentnerreise nicht zurück.

Hubig, Renate unterhielt aktive Verbindungen zu ihrer in Westberlin lebenden Schwester Mahler, Heide,4 wohnhaft in Westberlin, [Straße, Nr.], die 1959 ungesetzlich die DDR verlassen hat und in der letzten Zeit wiederholt in der Hauptstadt der DDR zu der Hubig eingereist ist.

Zu den Persönlichkeitsmerkmalen der Hubig wurde u. a. bekannt:

Sie entstammt einer Angestelltenfamilie. Nach Besuch der Zehn-Klassenschule begann sie eine Lehre als Friseuse, die sie nicht beendete, da sie 1963 zur Ausbildung als Nachwuchssprecherin beim DDR-Fernsehen eingestellt wurde. Ihr Einsatz als Ansagerin erfolgte ab 1964.

Die Hubig erfüllte ihre beruflichen Aufgaben bisher gut und wurde auch verschiedentlich bei anderen Redaktionen als Sprecherin eingesetzt. Bis vor ca. zweieinhalb Jahren war sie ständige Moderatorin der Sendereihe »Das Soldatenmagazin«,5 wodurch sie auch gute Verbindungen zur NVA erhielt. (So wurde sie z. B. zu Veranstaltungen innerhalb von Armeeobjekten herangezogen.)

Hubig, Renate ist zum zweiten Mal geschieden. In erster Ehe war sie mit dem Fernseh-Regisseur Celino Bleiweiß,6 in zweiter Ehe mit dem freischaffenden Schauspieler Werner Ehrlicher verheiratet. Aus zweiter Ehe hat sie zwei Kinder, [Vorname 2 Name 2], geboren am [Tag, Monat] 1968 und [Vorname 1 Name 2], geboren am [Tag, Monat] 1969. [Vorname 2] lebt seit der Scheidung beim Vater, [Vorname 1] bei der Hubig, Renate.

[Passage mit schutzwürdigen Informationen nicht wiedergegeben.]

Die Ermittlungen des MfS zur Aufklärung der Ursachen, Motive und begünstigenden Bedingungen werden weitergeführt.

  1. Zum nächsten Dokument Probleme beim U-Bahnverkehr in der DDR-Hauptstadt

    2. Juli 1973
    Information Nr. 609/73 über einige Probleme bei der Realisierung von Maßnahmen zur Sicherung eines reibungslosen U-Bahnverkehrs in der Hauptstadt der DDR, Berlin, unter besonderer Berücksichtigung eines störfreien Verkehrs während der X. Weltfestspiele der Jugend und Studenten

  2. Zum vorherigen Dokument verhinderte Ausschleusung eines DDR-Bürgers in die BRD

    28. Juni 1973
    Information Nr. 598/73 über die Verhinderung der Ausschleusung eines DDR-Bürgers in die BRD am 22. Juni 1973