Verhinderte Ausschleusung nach Westberlin
2. April 1973
Information Nr. 316/73 über die Verhinderung der Ausschleusung von DDR-Bürgern nach Westberlin
Am 30.3.1973, gegen 22.20 Uhr bzw. 23.40 Uhr, wurden an der Grenzübergangsstelle Drewitz, Bezirk Potsdam, die Westberliner Bürger [Name 1, Vorname], geboren [Tag, Monat] 1941, wohnhaft Westberlin 31, [Straße, Nr.], Beruf: Filmtechniker, tätig als Besitzer eines Kleinbetriebes für Textilreinigung in Westberlin, [Name 2, Vorname], geboren [Tag, Monat] 1940, wohnhaft Westberlin 30, [Straße, Nr.], Konditor und Bäcker, [Name 3, Vorname], geboren [Tag, Monat] 1950, wohnhaft Westberlin 44, [Straße, Nr.], ohne Beruf, [Name 4, Vorname], geboren [Tag, Monat] 1953, wohnhaft Westberlin 47, [Straße, Nr.], ohne Beruf, auf frischer Tat festgenommen, als sie versuchten, im arbeitsteiligen Zusammenwirken die DDR-Bürgerin [Name 5, Vorname], geboren [Tag, Monat] 1944, wohnhaft Berlin-Johannisthal, [Straße, Nr.], zuletzt tätig als Referentin in der Auslandsabteilung des Instituts für solar-terrestrische Physik der Akademie der Wissenschaften der DDR, verheiratet und deren 4-jährigen Sohn, [Name 6, Vorname], geboren [Tag, Monat] 1968, in einem Kleintransporter versteckt, nach Westberlin auszuschleusen.
Gegen die vier Westberliner Bürger wurden wegen Versuchs des staatsfeindlichen Menschenhandels1 und gegen die DDR-Bürgerin wegen Versuchs des ungesetzlichen Verlassens der DDR2 Ermittlungsverfahren eingeleitet und Haftbefehle erlassen.
Die bisherigen Untersuchungen des MfS ergaben, dass [Name 3] und [Name 4] in Vorbereitung der Ausschleusung den zu diesem Zweck von ihnen gekauften Kleintransporter als Schleusungsfahrzeug speziell präparierten und [Name 2] und [Name 1] mit dem als Zubringerfahrzeug eingesetzten Pkw das Schleusungsvorhaben tarnen sollten.