Verhinderte Ausschleusung von DDR-Bürgern
7. Mai 1973
Information Nr. 422/73 über die Verhinderung der Ausschleusung von Bürgern der DDR in die BRD bzw. nach Westberlin
Am 6.5.1973 wurde an der Grenzübergangsstelle Marienborn, Autobahn, der im Transitverkehr Westberlin – BRD gereiste Westberliner Bürger Hildebrandt, Werner,1 geboren am [Tag, Monat] 1944, ohne Beschäftigung, wohnhaft Westberlin 45, [Straße, Nr.], und am 7.5.1973 an der Grenzübergangsstelle Drewitz der im Transitverkehr BRD – Westberlin gereiste BRD-Bürger Glaser, Karl,2 geboren am [Tag, Monat] 1938, tätig als Kraftfahrer bei der Firma Bauknecht, Baden-Baden, Industriestraße 15, wohnhaft 1. Kappelrodeck, [Straße, Nr.], 2. Steinbach, [Straße, Nr.], bei dem Versuch, DDR-Bürger in den von ihnen gefahrenen Kraftfahrzeugen versteckt nach der BRD bzw. nach Westberlin auszuschleusen, festgenommen.
Gegen Hildebrandt und Glaser sowie gegen die zur Ausschleusung vorgesehenen DDR-Bürger wurden gemäß § 213 Absatz 1 und 2 Ziffer 2, Absatz 3 StGB (Ungesetzlicher Grenzübertritt)3 in Verbindung mit § 22 Absatz 2 StGB4 Ermittlungsverfahren eingeleitet und Haftbefehle erlassen.
Die Untersuchungen des MfS zur umfassenden Aufklärung der Ursachen, Motive und begünstigenden Bedingungen werden fortgesetzt.