Verhinderter ungesetzlicher Grenzübertritt
24. April 1973
Information Nr. 385/73 über einen verhinderten ungesetzlichen Grenzübertritt DDR – Westberlin
Am 21.4.1973, gegen 2.00 Uhr, wurden durch Angehörige des MfS an der Grenzübergangsstelle Bahnhof Friedrichstraße die Westberliner Bürgerin [Name 1], geborene [Name 2, Vorname], geboren am [Tag, Monat] 1939, ohne Beruf, zuletzt selbstständige Gewerbetreibende – Besitzerin eines Imbissstandes in Westberlin, [Straße], wohnhaft in Westberlin, Kreuzberg, [Straße, Nr.], und die DDR-Bürgerin [Name 3, Vorname], geboren am [Tag, Monat] 1955, ohne Beruf, zuletzt Fachverkäuferlehrling beim HO-Kaufhallenverband in Berlin-Friedrichshain, wohnhaft in Berlin-Köpenick, [Straße, Nr.], festgenommen und gegen sie ein Ermittlungsverfahren nach § 213 – Ungesetzlicher Grenzübertritt – Absatz 1 Ziffer 2 und Absatz 31 sowie § 6 Absatz 1 Ziffer 3 der Ordnung zum Schutze der Staatsgrenze2 eingeleitet und Haftbefehle erwirkt.
Die bisherigen Untersuchungen des MfS ergaben, dass die Westberliner Bürgerin [Name 1] die [Name 3] (Nichte der [Name 1]) zum ungesetzlichen Verlassen der DDR anstiftete. Zu diesem Zweck übergab die [Name 1] der [Name 3] ihre Personal- und Grenzübertrittsdokumente (Westberliner Personalausweis, Berechtigungsschein zum mehrmaligen Empfang eines Visums, Tagesvisum, Ausreisekarte).
Die [Name 1] beabsichtigte, danach unter Vortäuschung des Verlustes dieser Dokumente eine Ausreise nach Westberlin zu erreichen.
Die Untersuchungen zur umfassenden Aufklärung der Ursachen, Motive und begünstigenden Bedingungen werden fortgesetzt.