Verhindertes Verlassen der DDR durch Mediziner
19. April 1973
Information Nr. 367/73 über die Verhinderung des Versuchs des ungesetzlichen Verlassens der DDR durch mehrere Angehörige der medizinischen Intelligenz und zwei Studentenehepaare
Durch das MfS wurde am 12.4.1973 gegen die Medizinstudenten [Name 1, Vorname 1], geboren [Tag, Monat] 1945, wohnhaft 1055 Prenzlauer Berg [Straße, Nr.], Medizinstudent, sechstes Studienjahr, Sektion Humanmedizin der Humboldt-Universität Berlin, und dessen Ehefrau [Name 1, Vorname 2], geborene [Name 2], geboren [Tag, Monat] 1943, wohnhaft wie Ehemann, Medizinstudentin, sechstes Studienjahr, Sektion Humanmedizin der Humboldt-Universität Berlin, ein Ermittlungsverfahren mit Haft gemäß §§ 1001 – Staatsfeindliche Verbindungen – und 213 – Ungesetzlicher Grenzübertritt – StGB2 eingeleitet.
Aufgrund der Untersuchungsergebnisse im Ermittlungsverfahren gegen das Ehepaar [Name 1] leitete das MfS am 18.4. und 19.4.1973 weitere Ermittlungsverfahren mit Haft gemäß § 100 und 213 StGB ein, und zwar gegen das Ehepaar [Name 3, Vorname 1], geboren [Tag, Monat] 1943 ohne festes Arbeitsverhältnis, zeitweiliger Kraftfahrer beim Rettungsamt Berlin (exmatrikulierter Medizinstudent), Hauptwohnsitz 701 Leipzig, [Straße, Nr.], Nebenwohnung 102 Berlin, [Straße, Nr.], und [Name 3, Vorname 2], geboren [Tag, Monat] 1944, wohnhaft 102 Berlin, [Straße, Nr.], Medizinstudentin, sechstes Studienjahr, Sektion Humanmedizin der Humboldt-Universität Berlin, sowie gegen die Ärzte Korinth, Bernd,3 geboren [Tag, Monat] 1945, wohnhaft 1055 Berlin, [Straße, Nr.], Arzt im Krankenhaus Friedrichshain, Anästhesist, [Name 4, Vorname 1], geboren [Tag, Monat] 1947, wohnhaft 1071 Berlin, [Straße, Nr.], Krankenhaus Oranienburg, Internist, und [Name 4, Vorname 2], geboren [Tag, Monat] 1940, wohnhaft zzt. Döbeln, [Straße, Nr.], Krankenhaus Döbeln (Allgemeinmedizin).
Die Untersuchungen durch das MfS ergaben, dass die Ehepaare [Name 1] und [Name 3] aufgrund ihrer ablehnenden Haltung zu den gesellschaftlichen Verhältnissen in der DDR bereits im Jahr 1968 beabsichtigten, die DDR auf ungesetzlichem Weg über das sozialistische Ausland zu verlassen.
Aus diesem Grund nutzten sie eine Autoreise in die ČSSR, UVR und SSR, um Möglichkeiten für das ungesetzliche Verlassen der DDR zu prüfen und gegebenenfalls sofort zu nutzen.
Diese Bemühungen waren jedoch 1968 erfolglos.
Zwecks Organisierung der Ausschleusung nahmen [Name 1] und [Name 3] in dessen Wohnung Ende 1972 über Mittelsmänner zu einer Menschenhändlerbande4 Verbindung auf.
Die bisherigen Untersuchungen gegen Korinth ergaben, dass er mehrere Male an derartigen Absprachen teilnahm, um Möglichkeiten zur Ausschleusung für sich und seine Familie, seinen Bruder [Name 4, Vorname 1] und seine Schwester [Name 4, Vorname 2] zu prüfen und zu vereinbaren.
Die Untersuchungen zur allseitigen Aufklärung der Ursachen, Motive und begünstigenden Bedingungen werden durch das MfS fortgesetzt.