Verhinderung der Pkw-Ausschleusung von DDR-Bürgern
5. Oktober 1973
Information Nr. 1017/73 über die Verhinderung der Ausschleusung von Bürgern der DDR nach der BRD
Am 4.10.1973, 21.45 Uhr, wurde an der Grenzübergangsstelle Marienborn/Autobahn der Einwohner von Berlin (West) [Name 1, Vorname], geboren am [Tag, Monat] 1940, wohnhaft Berlin (West) Wittenau, [Straße, Nr.], Kanalmaurer bei der Firma Schuffelhauer in Berlin (West), festgenommen.
[Name 1] hatte versucht, in dem von ihm gesteuerten Pkw Typ »Opel Admiral«, amtliches Kennzeichen R – WN 537, im Kofferraum versteckt, die Bürger der DDR [Name 2, Vorname 1], geboren am [Tag, Monat] 1930, wohnhaft Berlin, [Straße, Nr.], Opernsänger am [Institution], [Name 2, Vorname 2], geboren am [Tag, Monat] 1928, wohnhaft Berlin, [Straße, Nr.], Hausfrau, bis 1968 freischaffende Künstlerin als Opernsängerin, Mühlbach, Helmut,1 geboren am [Tag, Monat] 1934, wohnhaft Berlin, [Straße, Nr.], Walzenwickler, Berliner Druckereien, Bereich Druckwalzen, unter Missbrauch des Transitabkommens2 nach der BRD auszuschleusen.
Gegen den Einwohner von Berlin (West) [Name 1] wurde ein Ermittlungsverfahren gemäß § 105 StGB – Staatsfeindlicher Menschenhandel3 – und gegen die DDR-Bürger [Name 2, Vorname 1] und [Name 2, Vorname 2], sowie Mühlbach Ermittlungsverfahren gemäß §§ 100,4 213 StGB5 – Staatsfeindliche Verbindungen, Ungesetzlicher Grenzübertritt – eingeleitet und auf der gleichen Rechtsgrundlage Haftbefehle erlassen. Die Untersuchungen werden fortgesetzt.
Für ein vorgesehene Presseveröffentlichung wird ein entsprechender Entwurf beigefügt.
Anlage zur Information Nr. 1017/73
Entwurf einer Pressemeldung: »Wegen Missbrauchs des Transitabkommens verhaftet«.
Am 4. Oktober 1973 wurde auf der Autobahn der Einwohner von Berlin (West), [Name 1, Vorname], wegen Missbrauchs des Transitabkommens verhaftet und den zuständigen Organen der DDR zur Aburteilung übergeben.6