Verhinderung einer Ausschleusung von Bürgern der DDR
[ohne Datum]
Information Nr. 961/73 über die Verhinderung einer Ausschleusung von Bürgern der DDR nach Berlin (West)
Am 15.9.1973, gegen 20.00 Uhr, wurden die Bürger der DDR [Name 1, Vorname 1], geboren [Tag, Monat] 1942, Beruf Chemigraf, tätig als Schichtleiter für Offset im VEB Druckerei »Neues Deutschland«, wohnhaft Berlin-Niederschönhausen, [Straße, Nr.], verheiratet, ein Kind, parteilos und dessen Ehefrau [Name 1], geborene [Name 2], [Vorname 2], geboren [Tag, Monat] 1943, Beruf Stenotypistin, zuletzt Hausfrau, wohnhaft wie Ehemann mit ihrer neunjährigen Tochter [Name 1, Vorname 3], bei dem Versuch, die DDR nach Berlin (West) ungesetzlich zu verlassen, festgenommen und gegen sie gemäß § 213 StGB – ungesetzlicher Grenzübertritt1 – und § 70 StGB2 – Geldverkehrsordnung3 – Ermittlungsverfahren eingeleitet. Auf gleicher Rechtsgrundlage wurden Haftbefehle erwirkt.
Die neunjährige Tochter [Vorname 2] wurde bei Verwandten in der Hauptstadt der DDR untergebracht.
Wie die bisherigen Untersuchungen des MfS ergaben, sollte die Ausschleusung, die von dem in Berlin (West) ansässigen, seit 1962 republikflüchtigen Bruder der Bernhardt organisiert worden war, unter Ausnutzung der Transitwege nach Berlin (West) erfolgen.
Das Ehepaar Bernhardt war, beeinflusst durch die im Jahre 1962 nach Berlin (West) republikflüchtig gewordenen Eltern und Bruder der Bernhardt, [Vorname 1], zu der Auffassung gelangt, dass in Westberlin qualifizierte Kräfte auf dem Gebiet der polygrafischen Industrie gesucht werden und dass dort bessere Verdienstmöglichkeiten bestehen.
Im Zusammenhang mit der Fortsetzung der Untersuchungen durch das MfS wurden Maßnahmen zur Identifizierung und Festnahme der an der Schleusung beteiligten Westberliner Personen eingeleitet.