Versuchte Durchfuhr von Rauschgift durch US-Bürger
6. Juni 1973
Information Nr. 511/73 über den Versuch der Durchfuhr von Rauschgift durch einen USA-Bürger am 2. Juni 1973
Am 2.6.1973, gegen 3.20 Uhr, wurde durch die Zollorgane der DDR an der Grenzübergangsstelle Rostock-Warnemünde bei dem USA-Bürger [Name, Vorname], geboren [Tag, Monat] 1948 Illinois, wohnhaft Berlin (West)-Schöneberg, [Straße, Nr.], Germanistikstudent an der »Freien Universität« in Berlin (West), Pass-Nr. K 1386 617 der im Transit von Berlin (West) mit dem D 315 nach Dänemark reiste, bei der Kontrolle zwei Gramm Rauschgift (Haschisch) gefunden.
[Name] erklärte dazu, dass er das Rauschgift von einem Westberliner Bürger gekauft habe und es für persönliche Zwecke verwenden will.
Die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen der DDR bezüglich des Ein- und Durchfuhrverbotes von Rauschgiften1 waren dem [Name] bekannt.
Im Besitz des [Name] befanden sich ferner 20,00 Mark der DDR, die von einem früheren Besuch in der Hauptstadt der DDR stammen und entgegen den gesetzlichen Bestimmungen der DDR ausgeführt worden waren.
Durch die Zollorgane der DDR wurden das Rauschgift und die 20,00 Mark der DDR eingezogen und gegen [Name] eine Ordnungsstrafe in Höhe von 200 DM/DBB ausgesprochen.
Gegen die Höhe der Sanktion legte [Name] beim Grenzzollamt Rostock-Warnemünde schriftliche Beschwerde ein.
[Name] reiste am gleichen Tage gegen 10.00 Uhr mit der Fähre nach Dänemark weiter.