Vorkommnis mit einem Westberliner Bürger
18. Juni 1973
Information Nr. 560/73 über ein Vorkommnis mit einem Westberliner Bürger auf dem Bahn-Haltepunkt Rosenwinkel, Kreis Pritzwalk
Am 15.6.1973, gegen 9.23 Uhr, erlitt der Westberliner Bürger [Name 1, Vorname], geboren am [Tag, Monat] 1950, wohnhaft Westberlin, [Straße, Nr.], auf dem Haltepunkt Rosenwinkel, Kreis Pritzwalk, durch eigenes Verschulden mittlere Verletzungen und wurde in das Kreiskrankenhaus Pritzwalk eingeliefert.
[Name 1] B. wollte nach Meyenburg, Kreis Pritzwalk, reisen und hatte ab Neustadt/Dosse den Personenzug nach Pritzwalk benutzt. Auf dem Haltepunkt Rosenwinkel wurde er von der Weiterfahrt ausgeschlossen, weil er in stark angetrunkenem Zustand mitreisende DDR-Bürger belästigt und gegen die Beförderungsbestimmungen der Reichsbahn verstoßen hatte.
Wiederholten Ermahnungen des Zugschaffners [Name 2, Vorname] und später auch des Triebfahrzeugführers und Zugführers [Name 3, Vorname], sich ordentlich zu verhalten, war er nicht nachgekommen. [Name 1] wurde unter Anwendung körperlicher Gewalt aus dem Zug gebracht. Von ihm versuchte Tätlichkeiten auf dem Bahnsteig wurden unterbunden. Beim Versuch, in den anfahrenden Triebwagenzug zu gelangen, rutschte er ab und geriet zwischen Triebwagen und Bahnsteigkante.
Nach dem Unfall legten die beiden Reichsbahnangehörigen den verletzten [Name 1] auf den Bahnsteig. Außer Schürfwunden hatten sie keine Verletzungen festgestellt. Sie entschlossen sich zu diesem Schritt, da auf dem Haltepunkt Rosenwinkel – dieser Haltepunkt ist nicht besetzt – kein Telefon vorhanden ist und der nächste Bahnhof (Blumenthal, Kreis Pritzwalk) nach fünf Minuten Fahrzeit erreicht wird. Erst auf dem Bahnhof Blumenthal wurde nach Meldung dieses Vorkommnisses vom dortigen Bahnpersonal und der Transportpolizei1 die Krankenhauseinlieferung des [Name 1] veranlasst. Den beiden Reichsbahnangehörigen war nicht bekannt, dass es sich um einen Westberliner handelt.
[Name 1] war bei der Krankenhauseinlieferung, die gegen 11.30 Uhr erfolgte, bewusstlos. Etwa zwei Stunden nach der Aufnahme im Krankenhaus erlangte er das Bewusstsein wieder, hat jedoch noch Erinnerungslücken. Es besteht keine Lebensgefahr.
Am 15.6.[1973], gegen 18.00 Uhr, hat das MdI den Westberliner Senator für Inneres über Telex2 von der Verletzung und vom Aufenthalt des [Name 1] informiert. Offensichtlich wurde vom Innensenat der ebenfalls in Westberlin lebende Vater des [Name 1] unterrichtet.
Daraufhin sprach in den Mittagsstunden des 16.6.[1973] der Vater des [Name 1] im Kreiskrankenhaus Pritzwalk vor, wurde jedoch nicht zu seinem Sohn vorgelassen. Er wurde nur über den derzeitigen Gesundheitszustand des [Name 1] informiert.
Der verunglückte [Name 1] war seit einiger Zeit mehrmals in die DDR eingereist. Am 5.9.1971 war er bereits einmal angefallen, als er an der Grenzübergangsstelle Schwanheide wegen Kontrollverweigerung zurückgewiesen werden musste.
Wie weiter ermittelt werden konnte, ist ihm von der Westberliner Polizei wegen Trunkenheit am Steuer der Führerschein entzogen worden.
Die Reichsbahnangehörigen [Name 3] und [Name 2] haben bisher ihren Dienst ordnungsgemäß versehen.