Vorsätzliche Brandstiftung in einer LPG
23. Juli 1973
Information Nr. 686/73 über eine vorsätzliche Brandstiftung in der LPG [Ort], Kreis Kyritz, Bezirk Potsdam am 11. Juli 1973
Am 11.7.1973, gegen 13.00 Uhr, brach im Rinderstall der LPG Typ III,1 [Ort], Kreis Kyritz, Bezirk Potsdam, ein Brand aus. Durch den Brand wurden der Dachstuhl des Rinderstalles sowie 800 dt Heu vernichtet. Die im Stall eingestellten 100 Rinder wurden gerettet.
Der Gesamtschaden beträgt etwa 200 000 Mark.
Die durch das MfS im Zusammenwirken mit der DVP sofort eingeleiteten Untersuchungen ergaben, dass der Melker [Name, Vorname], geboren am [Tag, Monat] 1947, ohne erlernten Beruf, Melker der LPG [Ort] seit Januar 1973 verheiratet, zwei Kinder, den Brand vorsätzlich gelegt hat.
[Name] begab sich zur Verwirklichung seines Vorhabens am 11.7.1973 während der Mittagszeit zur Durchführung der Fütterung in den Rinderstall der LPG [Ort] . Nachdem er aus der Dachluke des über dem Rinderstall liegenden Heubodens das zur Fütterung benötigte Heu herabgeworfen hatte, legte er eine brennende Zigarette so auf den Lukenrand, dass die Glut der weiterglimmenden Zigarette nach einer bestimmten Zeit das auf dem Dachboden lagernde Heu erreichen und es in Brand setzen musste.
Anschließend begab sich [Name] mit einem Pferdewagen zu einer etwa drei Kilometer entfernt liegenden Viehweide. Hier setzte er auftragsgemäß einen elektrischen Viehzaun um.
Die bisherigen Untersuchungen zum Persönlichkeitsbild und zur Motivation für die Handlungsweise des [Name] ergaben, dass er den Brand angeblich aus Verärgerung über den geringen Verdienst, ca. 400 Mark monatlich, gelegt habe und sich mit einer Brandstiftung an der LPG »rächen« wollte.
Trotz der Unzufriedenheit über den geringen Verdienst bummelte [Name] jedoch häufig die Arbeit. Weiterhin genoss [Name] große Mengen Alkohol und verbrauchte dazu einen erheblichen Teil seines Verdienstes.
Durch das MfS wurde gegen [Name] ein Ermittlungsverfahren gemäß § 185 – Brandstiftung2 – eingeleitet und Haftbefehl erwirkt.
Die Untersuchungen zur umfassenden Aufklärung der weiteren Ursachen, Motive und begünstigenden Bedingungen werden durch das MfS fortgesetzt.